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Genial einfach & online deine AG gründen

Mit einer Aktiengesellschaft (AG) kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem geniesst sie in der Öffentlichkeit einen sehr guten Ruf.

Das IFJ ist die erste Adresse für Gründer/innen in der Schweiz. Seit 1989 haben unsere Supporter, Experten, Juristen und Notare über 200'000 Gründer/innen auf ihrem unternehmerischen Weg begleitet.

Jetzt bist du an der Reihe. Profitiere vom schweizweit meist genutzten Service zur Firmengründung.

Jetzt AG gründen
IFJ Gründerduo

bluu AG
Roman & Marko

Die Gründung einer AG in der Schweiz - Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) wird von einer oder mehreren Personen gegründet und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Jede/r Aktionär/in haftet nur in Höhe seines eingetragenen Geschäftsanteils.

Die Entscheidung, in der Schweiz eine AG zu gründen, stellt für jede/n Unternehmer/in einen wichtigen Wendepunkt dar. Diese Entscheidung bietet eine flexible Struktur, die ideal für mittlere und gorsse Unternehmen ist, die sich in der Schweiz niederlassen möchten. Die einfache Gründung einer AG und ihre sichere Rechtsstruktur ziehen jedes Jahr viele Unternehmer/innen an.

Unser Startup Support hilft dir gerne weiter.

Gründe deine neue Firma.
Einfach und online.

Jedes Jahr lassen mehr als 3'000 Menschen ihre Firma vom IFJ gründen.

Online Firmengründung inkl. Jurist/in und Notar/in
Gratis Support vor, während und nach der Gründung
Dazu kostenlose Webinare, Events, Tools und Services für deinen Firmenstart
Das IFJ ist Pionier in diesem Bereich

Du hast Fragen?

ruf uns an unter 071 242 98 98

schreib uns unter info@ifj.ch

Gründungsprozess

Beratung

Unser erfahrenes Team wickelt jedes Jahr 3'000 Gründungen mit Handelsregistereintrag in allen Schweizer Kantonen ab. Gerne beraten wir dich zu deinen Fragen, damit du bestens vorbereitet bist. Und das Beste daran: die Beratung zur Firmengründung kostet dich nichts.

Entrepreneur Service
Andrea May

«Wir sind für dich da.»

Daten online erfassen

Das online Gründungsportal haben wir für dich übersichtlich und einfach aufgebaut, damit du deine Daten erfassen kannst. Auch wenn du bei Eingaben wie Firmenname, Zweck oder Funktionen der Gesellschafter/innen noch unsicher bist, kannst du das Formular innert kürzester Zeit ausfüllen.

Entrepreneur Service
Oreste Vincenzo

«Wir sind für dich da.»

Datencheck & Gründungsdokumente

Unser erfahrenes juristisches Team prüft deine Eingaben und passt diese in Absprache mit dir wo nötig an. Du wirst mit Rat und Tat persönlich durch den ganzen Prozess begleitet.

Entrepreneur Service
Anastasia Myltusova

«Wir sind für dich da.»

Dokumente unterschreiben & Kapitaleinzahlung

Unsere Juristen erstellen für dich alle Gründungsdokumente. Diese sind online in einem geschützten Bereich abrufbar. Die Unterlagen kannst du nur noch signieren (von Hand oder digital) und an uns senden. Gleichzeitig unterstützen wir Gründer/innen einer GmbH oder AG die Kapitaleinzahlung abzuwickeln.

Kommunikation & Medien
Sandro Klarer

«Wir sind für dich da.»

Notarielle Beurkundung

Unsere Juristen und Notare vollziehen den Gründungsakt. Du kannst in allen Schweizer Kantonen deine neue Firma eintragen lassen. Für die Gründung musst du nicht vor Ort sein – wir übernehmen alles für dich.

Entrepreneur Service
Jelena Nikolic

«Wir sind für dich da.»

Eintrag ins Handelsregister & Anmeldungen

Deine neue Firma wird im Handelsregister eingetragen. Du bekommst von uns die original Gründungsurkunde per Post zugestellt. Zudem hilft dir bei Bedarf das IFJ-Team bei den Anmeldungen zu den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer.

Kommunikation & Medien
Selvishah Aliu

«Wir sind für dich da.»

Beratung

Unser erfahrenes Team wickelt jedes Jahr 3'000 Gründungen mit Handelsregistereintrag in allen Schweizer Kantonen ab. Gerne beraten wir dich vollumfänglich zu deinen Fragen, damit du bestens vorbereitet bist. Und das Beste daran: es kostet dich nichts.

Entrepreneur Service
Andrea May

«Wir sind für dich da.»

Daten online erfassen

Das online Gründungsportal haben wir für dich übersichtlich und einfach aufgebaut, damit du innert kürzester Zeit Schritt für Schritt deine Daten erfassen kannst. Auch wenn du bei Eingaben wie Firmenname, Zweck oder Funktionen der Gesellschafter/innen noch unsicher bist, kannst du das Formular innert kürzester Zeit ausfüllen.

Kurse & Coaching
Lilo Bünger

«Wir sind für dich da.»

Datencheck & Gründungsdokumente

Unser erfahrenes Support Team prüft deine Eingaben und passt diese in Absprache mit dir wo nötig an. Alle deine Fragen werden von den Spezialisten beantwortet. Du wirst mit Rat und Tat persönlich durch den ganzen Prozess begleitet.

Education
Luana Schelbert

«Wir sind für dich da.»

Dokumente unterschreiben & Kapitaleinzahlung

Unsere Juristen erstellen für dich alle Gründungsdokumente. Diese sind für dich online in einem geschützten Bereich abrufbar. Die Unterlagen kannst du bequem zu Hause ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden. Gleichzeitig unterstützen wir Gründer/innen einer GmbH oder AG die Kapitaleinzahlung abzuwickeln.

Partner Management
Sandro Klarer

«Wir sind für dich da.»

Notarielle Beurkundung

Unsere Juristen und Notare vollziehen den Gründungsakt. Du kannst natürlich in allen Schweizer Kantonen deine neue Firma eintragen lassen. Für die Gründung musst du nicht vor Ort sein – wir übernehmen alles für dich.

Entrepreneur Service
Jelena Nikolic

«Wir sind für dich da.»

Eintrag ins Handelsregister & Anmeldungen

Deine neue Firma wird im Handelsregister eingetragen. Du bekommst von uns alle originalen Gründungsdokumente per Post zugestellt. Zudem hilft dir bei Bedarf das IFJ-Team bei den Anmeldungen zu den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer.

Kommunikation & Medien
Sarina Sutter

«Wir sind für dich da.»

Die Aktiengesellschaft (AG) ist in der Schweiz die drittbeliebteste Rechtsform bei Neugründungen. Die AG entsteht durch Eintragung ins Handelsregister, ist für mittlere und grössere Unternehmen geeignet und wird in allen Branchen gegründet.

Mit dem schweizweit meist genutzten, digitalen Service des IFJ gründest du deine neue AG genial einfach und günstig.

Zur Gründung ist mindestens eine Person notwendig. Dies kann eine natürliche Person oder ein anderes Unternehmen (juristische Person) sein. Das Gründungskapital (Aktienkapital) beträgt CHF 100'000 (OR 621), wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden muss und kann in bar oder als Sacheinlage (z.B. Fahrzeug oder Maschinen) eingebracht werden.

Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter beteiligt sich mit mindestens einer Aktie am Gesellschaftskapital (Aktienkapital). Bei der AG kann die persönliche Haftung der Aktionär/innen ausgeschlossen werden. Die Haftung ist auf das Aktienkapital beschränkt. Jede/r Gesellschafter/in haftet - sofern in den Statuten nicht ausnahmsweise etwas Anderes vorgesehen wird - nur bis zum Betrag ihres/seines Aktienkapitals.

Das Aktienkapital kann auch in der für die Geschäftstätigkeit relevantesten Fremdwährung geführt werden. Bei einer Fremdwährung als Aktienkapital müssen die kaufmännische Buchführung und die Rechnungslegung ebenfalls in derselben Währung erfolgen. Aktuell zulässige Währungen, neben dem Schweizer Franken, sind Euro, US-Dollar, Pfund Sterling und Yen. Kryptowährungen sind keine zugelassene Währung (OR 621). Der Nennwert der Aktien kann weniger als einen Rappen betragen, solange er grösser als Null ist. Wir empfehlen dir einen Nennwert von CHF 1, 10 oder 100 zu bestimmen.

 

Wieviel kostet eine AG Gründung und wie lange dauert es bis die AG eingetragen ist?

Die Gründung einer AG kostet oft zwischen CHF 750 bis CHF 2'000. Beim IFJ kostet die juristisch und notariell beurkundete Gründung max. CHF 500. Eröffnest du das Kapital- / Geschäftskonto beim Bankenpartner PostFinance, kostet die Gründung nur CHF 300.

Nicht zu vergessen: Dank weiteren namhaften Partnern erhältst du weitere Startup Deals, welche deine Gründungskosten komplett decken und deinen Firmenstart unterstützen.

Diese weiteren Kosten von Dritten hast du bei jeder AG-Gründung:

  • Handelsregisteramt CHF 500 – 700
  • Unterschriftsbeglaubigung CHF 20 - 50 pro Unterschrift
  • Kapitaleinzahlungskonto CHF 145 - 300

ACHTUNG: nach dem Eintrag deiner Firma im Handelsregister erhältst Du manchmal Rechnung von privaten bzw. scheinoffiziellen Registern. Diese Registereinträge sind für deine Geschäftstätigkeit nicht erforderlich und können ignoriert werden.

Bei einer Gründung mit Sacheinlage benötigst du einen Revisor, der deine Sache(n) prüft und bewertet. Hier fallen zusätzliche Kosten an. Wir beraten dich hierzu gerne (info@ifj.ch und +41 (0)71 242 98 98).

Wie lange dauert die Gründung einer AG in der Schweiz?

Durchschnittlich dauert eine Gründung einer Aktiengesellschaft 2 - 4 Wochen. Je nach Kanton und Auslastung der Ämter kann dies variieren. Insbesondere vor den Sommerferien und vor Weihnachten verzeichnen die Ämter eine höhere Auslastung, was die Bearbeitungsdauer erhöht.

Wie entsteht eine AG?

Für die Gründung einer AG sind eine oder mehrere natürliche und/oder juristische Personen erforderlich. Ähnlich wie bei der GmbH ist auch die Gründung und der Betrieb einer "Einpersonen-AG" möglich.

Jede AG muss durch mindestens eine Person vertreten sein, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und einzelzeichnungsberechtigt ist. Die Person muss Zugang zum Verzeichnis über die Aktioniär/innen und wirtschaftlich berechtigten Personen haben.

 

Der Firmenname einer AG?

Die Auswahl eines Firmennamens unterliegt verschiedenen Vorschriften. Ein Name kann beispielsweise nicht gewählt werden, wenn er bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird; dazu kannst du unter www.zefix.ch nachschauen, welche Firmen es bereits in der Schweiz gibt. Ein grosser Vorteil ist, dass Aktiengesellschaften (AG) unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze den Firmennamen frei wählen können. Der Zusatz "AG" ist zwingend anzugeben. Zum Beispiel:

  • Schulthess Gipser AG
  • Schreinerei QWERTZ AG
  • Kosmetik Meier AG Bern

 

Jede Firma kann Fantasiebezeichnungen darstellen, Angaben beinhalten die zur Umschreibung der darin erwähnten Personen dienen oder auf die Natur des Unternehmens hinweisen. Der Firmenname muss der Wahrheit entsprechen und darf keine Täuschungen verursachen (Täuschungsverbot) sowie keinen öffentlichen Interessen widersprechen.

Wie lasse ich meine AG im Handelsregister eintragen?

Für den Eintrag ins Handelsregister müssen einige Dokumente erstellt und unterschrieben werden. U.a. Handelsregisteranmeldung, Statuten, Lex-Friedrich und KMU Erklärung sowie Gründungsurkunde. Die Vorbereitung dieser Unterlagen und die Beurkundung übernimmt das IFJ komplett damit du dich bereits während der Gründung um deine Geschäftstätigkeit kümmern kannst.

Alle Unterlagen werden dir digital in einem persönlichen Onlinebereich zur Verfügung gestellt, damit du diese von überall bequem ausdrucken und unterschreiben kannst. Die signierten Dokumente kannst du uns per Post oder E-Mail zusenden. Unsere Juristen und Notare führen die Beurkundung aus und reichen alle notwendigen Dokumente beim zuständigen Handelsregisteramt ein.

Welche Versicherung braucht für eine AG?

Deine AG muss nach dem Handelsregistereintrag bei der Ausgleichskasse (Sozialversicherung) angemeldet werden. Im Normalfall erhältst du von deiner zuständigen SVA ein Anmeldeformular. Bei der AG wird das Personal für die Sozialversicherungen automatisch als unselbständig erwerbstätig eingestuft – so auch die Inhaberin bzw. der Inhaber. Neben AHV, IV und EO ist auch die ALV, Pensionskasse und die Unfallversicherung obligatorisch.

Für die AG sind noch weitere Versicherungen von zentraler Bedeutung. Wichtig ist, dass immer die unterschiedlichen Bedürfnisse analysiert und dafür zugeschnittene Lösungen erstellt werden. Eine Übersicht, welche Versicherungen für deine neue Firma sein könnten findest du unter www.ifj.ch/durchstarten/versicherungen.

Die Experten von Helvetia stehen dir für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.

Wer haftet bei einer AG?

Bei der AG haften für die Verbindlichkeiten der Firma nur das Gesellschaftsvermögen. Bei einem Konkurs verlieren die Gesellschafterinnen und Gesellschafter höchstens ihr Aktienkapital.

Eine weitergehende Haftung der Gesellschafter/innen besteht, wenn in den Statuten Nachschuss- und Nebenleistungspflichten vorgesehen werden. Solche Pflichten können lediglich zur Deckung von Bilanzverlusten, zur Gewährleistung einer ordnungsgemässen Fortführung der Geschäfte oder in den statutarisch festgelegten Fällen verwendet werden.

Die Geschäftsführer/innen einer AG haften persönlich für Schäden, die sie durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursacht haben (OR 754 i.V.m. OR 827). Eine persönliche Haftung besteht zudem für gewisse Sozialversicherungsabgaben.
 

Wer hat die Aufsicht über die AG?

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der AG und bestimmt die Statuten, die Geschäftsführung und die Revisionsstelle, wenn notwendig (vgl. Abschnitt «Revision». Die Versammlung genehmigt auch die Erfolgsrechnung und Bilanz, entscheidet über die Verwendung des Gewinns und entlastet den oder die Geschäftsführer/innen. Die Geschäftsführung der AG entspricht dem Verwaltungsrat einer AG. Im Prinzip sind alle Gesellschafter/innen zur gemeinsamen Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Sie dürfen auch Drittpersonen (d.h. Nichtgesellschafter/innen) mit der Geschäftsführung beauftragen.

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass 5% des Jahresgewinns der gesetzlichen Gewinnreserve zuzuweisen sind, bis diese 50% des Aktienkapitals erreicht. Falls ein Verlustvortrag besteht, muss dieser vor der Zuweisung an die Reserve ausgeglichen werden. Die Festsetzung von Dividenden darf erst erfolgen, nachdem die Zuweisungen an die gesetzliche Gewinnreserve und an die freiwilligen Gewinnreserven abgeschlossen sind

Die gesetzliche Kapitalreserve kann an die Gesellschafter/innen zurückbezahlt werden, wenn die gesetzlichen Kapital- und Gewinnreserven, unter Berücksichtigung allfälliger Verluste, die Hälfte des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals übersteigen.

Wenn eine AG Gewinne erzielt, haben die Gesellschafter/innen das Recht, entsprechend ihrer Aktienanteile, daran beteiligt zu werden. Die Ausschüttung des Gewinnanteils ist ausschliesslich aus dem Bilanzgewinn und den dafür gebildeten Reserven zulässig. Die Ausschüttung des Gewinnanteils ist ausschliesslich aus dem Bilanzgewinn und den dafür gebildeten Reserven zulässig. Zinsen werden auf das Gesellschaftskapital nicht bezahlt.

Buchhaltung in der AG

In der Schweiz ist die AG zur Buchhaltung und Rechnungslegung verpflichtet (OR 957a). Sie umfasst ein Inventar, eine vollständige Bilanz und eine Erfolgsrechnung mit sämtlichen Belegen. Die Buchungsbelege und die mit der Buchhaltung verbundenen Berichte sind während mindestens zehn Jahren aufzubewahren, der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht sind schriftlich auf Papier oder elektronisch und unterzeichnet aufzubewahren (OR 958f).
 

Verzicht auf Revision (Opting-Out)

Eine AG kann mit der Zustimmung aller Gesellschafter/innen auf die eingeschränkte Revision (OR 727a Abs. 1) verzichten, wenn die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat. Dieser Verzicht gilt auch für die folgenden Jahre. Jede/r Gesellschafter/in hat das Recht, spätestens 10 Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision zu verlangen; in dem Fall muss die Gesellschafter/innen-Versammlung eine Revisionsstelle wählen. Diese überprüft jährlich die Richtigkeit der Buchführung und erstellt einen Bericht für die Gesellschafter/innen-Versammlung.

Eine AG unterliegt der ordentlichen Revision (OR 727), wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
  • Umsatz: CHF 40 Millionen
  • Vollzeitstellen: 250


Die Besteuerung der AG in der Schweiz

Bei der AG kommt es zur sogenannten Doppelbesteuerung. Für den Reingewinn ist die Gesellschaft steuerpflichtig, und den als Dividende ausgeschütteten Gewinn müssen die Gesellschafter als Einkommen versteuern. Für das Aktienkapital sind bei der AG und den Gesellschaftern zudem Kapital- bzw. Vermögenssteuern geschuldet. Ebenfalls zu beachten ist die Verrechnungssteuer, welche von den ausbezahlten Dividenden in Abzug zu bringen ist. Diese wird dann den Gesellschafter/innen später im Rahmen der Abwicklung ihrer Einkommenssteuererklärung zurückerstattet.

Die Aktiengesellschaft kann frei durch die Übertragung der Aktien veräussert werden (OR 785). Sofern keine gesetzlichen oder statutarischen Übertragungsbeschränkungen bestehen.

Liquidation einer AG

Eine ordnungsgemässe Liquidation der AG kann die Gesellschafterversammlung jederzeit mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschliessen. Ebenfalls wird eine AG liquidiert im Falle eines Konkurses oder wenn ein in den Statuten genannter oder ein gesetzlich vorgeschriebener Auflösungsgrund eintritt. Ausnahmsweise kann zudem jede/r Gesellschafter/in die Auflösung der AG aus wichtigem Grund beim zuständigen Gericht zu beantragen – dies unabhängig vom Anteil am Aktienkapital an der Gesellschaft. Die Hürden für die Gutheissung einer solchen Klage sind allerdings hoch. Die freiwillige Liquidation einer AG erfolgt in mehreren Schritten und kann einfach online im digital juristischen Service des IFJ in Auftrag gegeben werden. Bitte beachte, dass wir in unseren Online-Service nur einstimmig beschlossene Liquidationen abwickeln können.

Was gehört in die Statuten bei einer AG?

Die Statuten einer AG müssen zumindest die Regelungspunkte enthalten. Der Begriff "Statuten" bezieht sich auf die grundlegenden Rechtsnormen, die eine Gesellschaft für sich festlegt. Für die AG hat der Gesetzgeber die Mindestanforderungen (OR 626) festgelegt. Die Statuten müssen öffentlich beurkundet werden. Die folgenden Angaben müssen in den Statuten enthalten sein:

  • Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Aktienkapitals und Anzahl sowie Nennwert der Aktien
  • Form der Mitteilungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter/innen.

Im Gründungsservice des IFJ stehen Gründer/innen tausendfach bewährte Standard-Statuten zur Verfügung, welche alle gesetzlich notwendigen sowie einige zusätzliche Punkte beinhalten: Geschäftsführung, Vertretung, Sacheinlagen, Modalitäten zur Erhöhung der Aktienkapitaleinlage, Vorkaufsrechte, etc. Damit hast Du eine solide Grundlage für den Start ins Unternehmerleben.

Vorteile:

  • Image: Die AG wird als seriöse und stabile Unternehmensform angesehen.
  • Gründung: Nur eine Gründungsperson ist notwendig.
  • Haftung: Die Haftung ist grundsätzlich auf das voll einbezahlte Aktienkapital beschränkt.
  • Geschäftsname: Es besteht Freiheit bei der Namenswahl, allerdings muss der Zusatz "AG" enthalten sein.
  • Steuerprogression: Die Spaltung des Gewinns, wobei der Lohn der Gesellschafter als Aufwand gilt, kann die Progressionsspitze brechen.
  • Kapital: Aktien können einfach verkauft werden, wodurch das Unternehmen Kapital an der Börse aufnehmen kann.
  • Anonymität: Aktionär/innen einer Aktiengesellschaft können anonym bleiben.

 

Nachteile:

  • Doppelbesteuerung: Es erfolgt eine Besteuerung sowohl auf Ertrag und Kapital der AG als auch auf das Einkommen und Vermögen der Gesellschafter.
  • Gründungskosten: Die Gründungskosten sind im Vergleich zu Einzelfirmen höher.
  • Publizität: Organe und Kapital sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
  • Kapital: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen hat die AG mit CHF 100'000 ein hohes Grundkapital.
  • Verwaltungsaufwand: Es entsteht erhöhter Verwaltungsaufwand durch Protokolle, Gesellschafterversammlungen, Steuerformulare, etc.
  • Arbeitslosenentschädigung: Die Geschäftsführenden einer AG haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig; dies gilt auch für Ehepartnerinnen oder -partner, die in der AG arbeiten.

 

Der Erfolg bei der Gründung einer AG in der Schweiz hängt von sorgfältiger Planung und fundiertem Wissen über den Schweizer Markt ab. Bevor du dich in die Gründung einer AG stürzst, ist es entscheidend, eine Marktstudie durchzuführen, um die Chancen und spezifischen Herausforderungen in deiner Branche zu identifizieren. Die Gründung einer AG in der Westschweiz oder online erfordert auch ein klares Verständnis der rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen. Es wird empfohlen, Experten für Wirtschaftsrecht und Steuern zu konsultieren, um sicherzustellen, dass deine AG vollständig mit dem schweizerischen Recht in Einklang steht. Ein weiterer entscheidender Aspekt ist das Finanzmanagement: Die Ausarbeitung eines soliden Finanzplans und die Sicherung der für den Unternehmensstart erforderlichen Mittel sind unerlässliche Schritte. Schliesslich bedeutet die Gründung einer AG in der Schweiz, sich in ein innovatives Ökosystem zu begeben, in dem Qualität, Präzision und Exzellenz von entscheidender Bedeutung sind. Indem du diese Werte betonst, kann deine AG in der wettbewerbsintensiven Schweizer Umgebung abheben und gedeihen.

Wie können wir dir bei der Gründung deiner AG helfen?

Das IFJ ist eine der führenden Adressen in der Schweiz für die Gründung von Unternehmen. Seit 1989 unterstützen wir mit Experten, Anwälten und Notaren mehr als 200'000 Unternehmensgründungen. Jetzt bist du an der Reihe.

Vorteile:

  • Registriere dich für den kostenlosen Gründungskurs
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  • PostFinance Geschäftskonto
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