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Handelsregistereintrag ändern. Einfach und online.

Die Einträge im Handelsregister müssen von den Eigentümer/innen aktualisiert werden, sobald eine formelle Änderung erfolgt. Reiche deinen Änderungsantrag online ein und spare Zeit und Geld. IFJ übernimmt für dich alle administrativen, juristischen und notariellen Aufgaben.


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Raphael Huber
Business Solutions

Der Prozess für Eintragungen und Änderungen im Handelsregister

Wenn du in der Schweiz ein Unternehmen führst, ist es wichtig, den Prozess der Handelsregistereintragung und Handelsregisteränderung zu kennen. Diese Schritte sind nötig, damit deine Firma gesetzlich korrekt eingetragen ist und du für deine Kund/innen sichtbar bleibst.

Die wichtigsten Schritte für einen Handelsregistereintrag in der Schweiz

Der Prozess beginnt mit der Wahl einer eindeutigen Firmenbezeichnung, gefolgt von der Ausarbeitung der Statuten, in denen die Rechtsform, der Sitz, der Zweck sowie die Rechte der Gesellschafter/innen oder Aktionär/innen festgelegt sind. Der Eintrag verleiht dem Unternehmen eine offizielle Rechtspersönlichkeit und schützt den Firmennamen.

Sobald die Statuten unterzeichnet sind, wird der Eintrag beim zuständigen Handelsregisteramt zusammen mit den erforderlichen Dokumenten eingereicht, darunter Ausweiskopien der Gründer und der Kapitaleinzahlungsbestätigung. Das Handelsregister prüft den Antrag und stellt bei Konformität einen Handelsregisterauszug aus, der die rechtliche Existenz bestätigt.

Änderungen im Handelsregister

Nach dem Eintrag können Änderungen im Handelsregister erforderlich werden, etwa bei einem Statutenwechsel, einem Adresswechsel, der Aufnahme oder Streichung von Tätigkeiten oder einem Sitzwechsel.

Solche Änderungen müssen zunächst durch die Generalversammlung oder den Verwaltungsrat genehmigt und in einem Protokoll festgehalten werden. Anschliessend ist ein Änderungsantrag beim zuständigen Handelsregisteramt einzureichen, inklusive aller relevanten Unterlagen. Nach Prüfung und Genehmigung werden die Änderungen im kantonalen Handelsregister veröffentlicht.

Welche Schritte sind für eine Statutenänderung oder Adressänderung notwendig?

Ein Adresswechsel oder eine Statutenänderung sind häufige und entscheidende Vorgänge, die korrekt im Handelsregister aktualisiert werden müssen. Beim Umzug eines Unternehmens - sei es aus Expansionsgründen, strategischer Neuorientierung oder Kosteneinsparung - ist dieser Wechsel dem Handelsregister zu melden. Zuerst muss die Zustimmung der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats eingeholt und protokolliert werden. Danach folgt der Antrag beim Handelsregisteramt mit dem Protokoll und den neuen Adressangaben. Nach der Genehmigung werden die Änderungen veröffentlicht - eine wichtige Information für Geschäftspartner/innen, Kund/innen und Steuerbehörden.

Auch Statutenänderungen, wie ein Wechsel der Rechtsform, eine Änderung des Tätigkeitsbereichs oder der Eigentümerstruktur, sind zu melden. Nach Genehmigung durch das zuständige Organ und Protokollierung werden die neuen Statuten beim Handelsregister eingereicht. Nach Genehmigung erfolgt die offizielle Publikation im kantonalen Amtsblatt.

Obwohl diese Schritte gängig sind, erfordern sie genaue Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen sollten juristische und steuerliche Fachpersonen konsultieren, um sicherzustellen, dass ihre Änderungen rechtssicher und effizient durchgeführt werden - und die Geschäftskontinuität gewahrt bleibt.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?


  • Änderung des Firmennamens
  • Änderung der Firmenadresse (Domizil)
  • Sitzwechsel der Firma
  • Änderung des Firmenzwecks
  • Personenänderungen
    • Unterschriftsberechtigungen
    • Eintritte und Austritte eingetragener Personen
    • Änderung privater Wohnsitz eingetragener Personen
  • Übertragung von Stammanteilen
  • Änderung der Statuten
  • Liquidation

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Weiteres zum Thema


Wann ist eine Handelsregisteränderung notwendig?
Ist eine Tatsache im Handelsregister eingetragen, so muss gemäss Art. 939 OR auch jede Änderung dieser Tatsache eingetragen werden. Hört ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen zu bestehen auf oder geht es auf eine andere Person über, so sind die bisherigen Inhaber/innen verpflichtet, die Eintragung gemäss Art. 938 OR löschen zu lassen.

Wie viel kostet die Änderung meines Handelsregistereintrags?
Der Preis variiert je nach Auftrag. Eine einfache Änderung ohne Statutenänderung kostet zwischen CHF 150.00 (z.B. Änderung Rechtsdomizil) und CHF 370.00 (z.B. Änderung Domizil und Stammanteilsabtretung). Müssen die Statuten geändert werden, erfordert dies eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar und kostet bei uns CHF 450.00. Eine Liquidation einer juristischen Gesellschaft liegt preislich bei CHF 580.00.

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Mit dem IFJ Mutationsservice sparst du gegenüber von Drittanbietern Zeit und Geld. Du erhältst sofort eine transparente Kostenübersicht. Wenn du mehrere Anpassungen vornehmen möchtest, fällt nur der höchste Preis einmalig an. Lediglich die Stammanteilsübertragung bei einer GmbH wird zusätzlich verrechnet, da diese mit einem Mehraufwand verbunden ist.

Gibt es preisliche Unterschiede zwischen den Kantonen?
Preisliche Unterschiede zwischen den Kantonen gibt es generell bei der Bestellung von Handelsregisterauszügen, beglaubigten Statuten oder bei Express-Verfahren. Ansonsten gilt die Gebührenverordnung für alle kantonalen Handelsregister.

Kann ich mehrere Änderungen gleichzeitig vornehmen?
Ja, das ist möglich.

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Was gehört zur Änderung eines Handelsregistereintrags?
Für eine Änderung im Handelsregister wird immer eine Anmeldung ans zuständige Handelsregisteramt mit einer Auflistung sämtlicher einzutragender Änderungen benötigt. Diese Anmeldung muss bei einer GmbH/AG durch die Geschäftsführung bzw. durch den Verwaltungsrat unterzeichnet werden. Erforderlich sind dabei zwei Unterschriften bei Kollektivunterschrift zu zweien oder eine Unterschrift bei Einzelunterschrift. Bei einer Kollektivgesellschaft muss die Anmeldung von sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet werden und bei der Einzelunternehmung durch den Inhaber.

enlightened Dein IFJ-Vorteil:
Unsere Juristen erstellen sämtliche Unterlagen für dich. Deine Aufgabe ist einzig das Ausdrucken und Unterzeichnen der Dokumente (evtl. die Einholung der Unterschriftsbeglaubigung ) und der Gang zum Briefkasten, um uns die Dokumente zu retournieren.

Wie lange dauert die Änderung des Handelsregistereintrags?
Die Änderung eines Handelsregistereintrags dauert üblicherweise ca. zwei Wochen, sobald die Dokumente beim Handelsregister eingegangen sind. Die Dauer kann jedoch je nach Kanton variieren.

enlightened Dein IFJ-Vorteil:
Wir erledigen deine Firmenänderung effizient und unkompliziert. Unser bewährter Service gewährleistet eine effiziente, professionelle und unkomplizierte Abwicklung deiner Firmenmutation.

Wo wird der Änderungsantrag eingereicht?
Ein Antrag auf Änderung des Handelsregistereintrags muss beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt eingereicht werden.

enlightened Dein IFJ-Vorteil:
Das IFJ übernimmt den administrativen, juristischen und notariellen Aufwand für dich. Du musst dich weder um die Erstellung der Unterlagen kümmern noch einen Rechtsanwalt oder Treuhänder konsultieren. 

Wann muss eine Unterschrift beglaubigt werden?
Eine beglaubigte Unterschrift ist erforderlich, wenn eine Person für die betroffene Gesellschaft neu eine Zeichnungsberechtigung erhält. Personen, deren bestehende Zeichnungsberechtigung geändert werden soll (z.B. von Kollektiv- zu Einzelunterschrift), benötigen keine beglaubigte Unterschrift. Die Unterschrift von Personen, die die Anmeldung bei einer Sitzverlegung in einen neuen Kanton unterzeichnen, muss ebenfalls beglaubigt werden.

Wie kann ich meine Unterschrift beglaubigen lassen?
Du kannst diese Unterschriftsbeglaubigungen bei der Gemeinde bzw. Stadtkanzlei mittels Pass/ID einholen oder bei einem Notar in deiner Nähe. Ausnahmen bilden der Kanton Bern, die französisch sprechenden Kantone und das Tessin: hier musst du zu einem Notar.

Was muss ich bei der Sitzverlegung meiner AG bzw. GmbH in einen anderen Kanton beachten?
Beim zuständigen Handelsregisteramt des derzeitigen Sitzes der Gesellschaft müssen beglaubigte Statuten eingeholt werden (Zur Deckung der Gebühren verlangen wir einen Zuschlag von CHF 40.00).

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