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So gründest du deine Firma als Ausländer/in in der Schweiz

Du bist in Deutschland oder Österreich wohnhaft möchtest aber deine Firma in der Schweiz gründen?

Die Bedingungen für die Firmengründung können sich je nach Rechtsform und Nationalität der Gründer/innen unterscheiden. Um den Gründungsprozess erfolgreich auszuführen und beim Start der Firma Fehler zu vermeiden, stehen wir dir zur Seite.

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Firma gründen in der Schweiz aus Deutschland oder Österreich


Voraussetzung zur Person

Alle Bürgerinnen und Bürger mit einem deutschen oder österreichischen Pass haben die Möglichkeit, sich in der Schweiz selbstständig zu machen.

Gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen kann ein selbstständiger Unternehmer auch ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) in der Schweiz tätig werden. Eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung B ist dafür ausreichend. Bei der Anmeldung in der Schweiz muss jedoch die geplante selbstständige Tätigkeit nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch eine UID-Nummer, einen Eintrag in ein Berufsregister, die Anmeldung bei einer Sozialversicherung als Selbstständigerwerbender, einen Businessplan, Buchhaltungszahlen oder einen Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Die genauen Anforderungen bezüglich der Nachweise werden von den kantonalen Migrationsbehörden erteilt.


Voraussetzung zur Firmengründung

Folgende Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften gelten für Unternehmende aus Deutschland oder Österreich zur Gründung einer

  • Einzelfirma
    Die Einzelfirma gehört zum Eigentum des Firmeninhabers und ist untrennbar mit der Person des Einzelunternehmers verknüpft. Entsprechend gelten die arbeitsmarktlichen Vorschriften zur Person. Grundsätzlich muss für das Arbeiten in der Schweiz eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorliegen. Einzelne Handelsregisterämter setzen den Nachweis der vorliegenden Bewilligung für eine Eintragung im Handelsregister voraus, entsprechend sollte diese rechtzeitig eingeholt werden.

  • Kollektivgesellschaft
    Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften, für die sich Unternehmen hauptsächlich deshalb entscheiden, weil sie eine klar umrissene, stark personenbezogene Rechtsform darstellen. Entsprechend gelten für die natürlichen Personen die arbeitsmarktlichen Vorschriften zur Person mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als juristische Person muss mindestens durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Dies kann der Geschäftsführer oder ein Direktor sein. Entsprechend muss diese Person den Wohnsitz in der Schweiz nachweisen und im Fall, dass sie keine schweizerische Staatsangehörigkeit hat, eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen.

  • Aktiengesellschaft (AG)
    Bei der Aktiengesellschaft als juristische Person muss eine zur Vertretung der AG befugte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dies kann auch ein Geschäftsführer oder ein Direktor sein. Entsprechend muss diese Person den Wohnsitz in der Schweiz nachweisen und im Fall, dass sie keine schweizerische Staatsangehörigkeit hat, eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen.


Grenzgänger aus Deutschland oder Österreich

Grenzgängerinnen und Grenzgänger können in der Schweiz ein Unternehmen gründen und selbstständig erwerbend sein. Den Schweizer Behörden muss nachgewiesen werden, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt werden kann. Das kann durch die Einreichung aussagekräftiger Firmenunterlagen wie Businessplan, Anmeldung im Handelsregister, Eröffnung eines Büros bzw. einer Werkstatt, Etablierung der Firma, Buchhaltungsunterlagen etc. geschehen. Genaue Informationen zu den verlangten Nachweisen erteilen die kantonalen Migrationsbehörden.

Nach der Erbringung des Nachweises, dass die Selbstständigkeit gelingen kann, wird eine Grenzgängerbewilligung G EG/EFTA für fünf Jahre ausgestellt. Im Übrigen gleicht das Verfahren demjenigen für Personen aus EU-/EFTA-Staaten mit Aufenthalt in der Schweiz.

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Die Eintragung deiner Marke schützt den Namen oder das Logo deiner Produkte und Dienstleistungen und hilft dir, dich damit von deinen Konkurrenten abzuheben und lästige Konflikte zu vermeiden. Denn als Markeninhaber kannst du anderen verbieten, gleiche oder ähnliche Marken für vergleichbare Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

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Was unsere Gründer/innen sagen

«Die Gründung lief reibungslos und bei Fragen konnte mir der Startup Support immer gleich weiterhelfen. Beim IFJ zu gründen kann ich daher wirklich herzlich empfehlen!»

Lisa Ann Preuss

LA Click GmbH

«Es war ein sehr beruhigendes Gefühl in der turbulenten Anfangsphase unseres Unternehmens die anspruchsvolle Aufgabe der Firmengründung an qualifizierte Profis abgeben zu können. Auch bei Fragen wurde ich von aufgestelltem Personal kompetent beraten.»

Oliver Schlatter

Injex - Injection Molding Overnight

«Wir waren sehr zufrieden mit der Effizienz und Freundlichkeit des IFJ-Teams. Sie informierten uns über jeden Schritt des Gründungsprozesses und beantworteten die E-Mails innerhalb von 6 Stunden. Wir empfehlen anderen Startups den IFJ Service, aufgrund ihrer grossen Erfahrung und ihrer freundlichen Art.»

Olga Dubey

AgroSustain SA

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Wahl der geeigneten Rechtsform für die Gründung der eigenen Firma muss wohl durchdacht sein. Gründer/innen wählen meist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) oder Kollektivgesellschaft (KlG). Bei der Entscheidung, welche Rechtsform am besten zu der geplanten Geschäftstätigkeit passt, müssen verschiedene Kriterien, wie bspw. Startkapital, Steuern, Risiken, Unabhängigkeit und soziale Absicherung berücksichtigt werden. Unsere Tabelle der Rechtsformen gibt dir einen Überblick über die vier am häufigsten von Gründer/innen gewählten Rechtsformen in der Schweiz. Gerne beraten wir dich hinsichtlich der richtigen Rechtsform für dein Vorhaben. Oder du besuchst unseren Firmengründungskurs und holst dir das Know-how direkt vor Ort, gemeinsam mit anderen angehenden Gründer/innen.
Dank unserer Rolle als Startup-Förderer in der Schweiz und den Partnern PostFinance und Swisscom gründest du zum schweizweit besten Preis. Basispreis für die Gründung einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft ist CHF 200, für eine GmbH oder AG CHF 500. Die namhaften Partner übernehmen diese Kosten für die Begleitung, Juristen und Notare für dich. Und es kommt noch besser: Mit dem Startguthaben weiterer Partner wie Atlanto, Helvetia, Google, Die Post oder Volvo wird dein Firmenstart zusätzlich finanziell unterstützt. Dank unseren über Jahre optimierten Systemen und Prozessen sowie unserem umfassenden Expertenwissen dauert die Firmengründung mit dem IFJ wenige Tage. Am meisten Zeit beansprucht die Eintragung ins Handelsregister; dies ist je nach Jahreszeit und Kanton unterschiedlich. Rechne deshalb für die komplette Gründung mit mindestens zwei Wochen.
Wenn du deine Daten eingegeben hast, werden sie von unserer Partnerkanzlei überprüft und wenn nötig ergänzt. Sie erstellt alle nötigen Dokumente für die Gründung deiner Firma. Du kannst die Unterlagen online in einem geschützten Bereich ausdrucken, unterschreiben und per Post zurückschicken. Unsere Rechtsexpert/innen und Notare vollziehen dann die Gründung. Du selbst musst nicht vor Ort sein.
Die PostFinance ist ein Partner von uns. Wenn du dich für ein Geschäftskonto dort entscheidest, dann eröffnen wir es für dich und die PostFinance beteiligt sich an deinen Gründungskosten. Natürlich kannst du dein Geschäftskonto auch bei deiner Hausbank eröffnen. Dann fallen die normalen IFJ Gründungskosten an. Für alle anderen Angebote ist es nicht relevant, bei welcher Bank du bist.

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