So gründest du deine Firma als Ausländer/in in der Schweiz
Du bist in Deutschland oder Österreich wohnhaft möchtest aber deine Firma in der Schweiz gründen?
Die Bedingungen für die Firmengründung können sich je nach Rechtsform und Nationalität der Gründer/innen unterscheiden. Um den Gründungsprozess erfolgreich auszuführen und beim Start der Firma Fehler zu vermeiden, stehen wir dir zur Seite.

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Firma gründen in der Schweiz aus Deutschland oder Österreich
Voraussetzung zur Person
Alle Bürgerinnen und Bürger mit einem deutschen oder österreichischen Pass haben die Möglichkeit, sich in der Schweiz selbstständig zu machen.
Gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen kann ein selbstständiger Unternehmer auch ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) in der Schweiz tätig werden. Eine 5-jährige Aufenthaltsbewilligung B ist dafür ausreichend. Bei der Anmeldung in der Schweiz muss jedoch die geplante selbstständige Tätigkeit nachgewiesen werden. Dies kann beispielsweise durch eine UID-Nummer, einen Eintrag in ein Berufsregister, die Anmeldung bei einer Sozialversicherung als Selbstständigerwerbender, einen Businessplan, Buchhaltungszahlen oder einen Eintrag ins Handelsregister erfolgen. Die genauen Anforderungen bezüglich der Nachweise werden von den kantonalen Migrationsbehörden erteilt.
Voraussetzung zur Firmengründung
Folgende Nationalitäts- und Wohnsitzvorschriften gelten für Unternehmende aus Deutschland oder Österreich zur Gründung einer
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Einzelfirma
Die Einzelfirma gehört zum Eigentum des Firmeninhabers und ist untrennbar mit der Person des Einzelunternehmers verknüpft. Entsprechend gelten die arbeitsmarktlichen Vorschriften zur Person. Grundsätzlich muss für das Arbeiten in der Schweiz eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorliegen. Einzelne Handelsregisterämter setzen den Nachweis der vorliegenden Bewilligung für eine Eintragung im Handelsregister voraus, entsprechend sollte diese rechtzeitig eingeholt werden. -
Kollektivgesellschaft
Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften, für die sich Unternehmen hauptsächlich deshalb entscheiden, weil sie eine klar umrissene, stark personenbezogene Rechtsform darstellen. Entsprechend gelten für die natürlichen Personen die arbeitsmarktlichen Vorschriften zur Person mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung. -
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als juristische Person muss mindestens durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können. Dies kann der Geschäftsführer oder ein Direktor sein. Entsprechend muss diese Person den Wohnsitz in der Schweiz nachweisen und im Fall, dass sie keine schweizerische Staatsangehörigkeit hat, eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen. -
Aktiengesellschaft (AG)
Bei der Aktiengesellschaft als juristische Person muss eine zur Vertretung der AG befugte Person ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dies kann auch ein Geschäftsführer oder ein Direktor sein. Entsprechend muss diese Person den Wohnsitz in der Schweiz nachweisen und im Fall, dass sie keine schweizerische Staatsangehörigkeit hat, eine für die Schweiz gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen.
Grenzgänger aus Deutschland oder Österreich
Grenzgängerinnen und Grenzgänger können in der Schweiz ein Unternehmen gründen und selbstständig erwerbend sein. Den Schweizer Behörden muss nachgewiesen werden, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt werden kann. Das kann durch die Einreichung aussagekräftiger Firmenunterlagen wie Businessplan, Anmeldung im Handelsregister, Eröffnung eines Büros bzw. einer Werkstatt, Etablierung der Firma, Buchhaltungsunterlagen etc. geschehen. Genaue Informationen zu den verlangten Nachweisen erteilen die kantonalen Migrationsbehörden.
Nach der Erbringung des Nachweises, dass die Selbstständigkeit gelingen kann, wird eine Grenzgängerbewilligung G EG/EFTA für fünf Jahre ausgestellt. Im Übrigen gleicht das Verfahren demjenigen für Personen aus EU-/EFTA-Staaten mit Aufenthalt in der Schweiz.
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Die Eintragung deiner Marke schützt den Namen oder das Logo deiner Produkte und Dienstleistungen und hilft dir, dich damit von deinen Konkurrenten abzuheben und lästige Konflikte zu vermeiden. Denn als Markeninhaber kannst du anderen verbieten, gleiche oder ähnliche Marken für vergleichbare Waren und Dienstleistungen zu verwenden.
Wir helfen dir, die ideale Markenschutzstrategie zu entwickeln und unterstützen dich bei Fragen rund um Dauer, Reichweite und Kosten des Markenschutzes und informieren dich über mögliche Risikofaktoren.
Rechtsberatung
Für Unternehmen ist es essenziell, in rechtlichen Belangen wie zum Beispiel Arbeitsverträgen, AGB, Corporate Housekeeping und Gesellschafter- oder Aktionärbindungsverträgen gut beraten zu sein.
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Lisa Ann Preuss
LA Click GmbH
«Es war ein sehr beruhigendes Gefühl in der turbulenten Anfangsphase unseres Unternehmens die anspruchsvolle Aufgabe der Firmengründung an qualifizierte Profis abgeben zu können. Auch bei Fragen wurde ich von aufgestelltem Personal kompetent beraten.»
Oliver Schlatter
Injex - Injection Molding Overnight
«Wir waren sehr zufrieden mit der Effizienz und Freundlichkeit des IFJ-Teams. Sie informierten uns über jeden Schritt des Gründungsprozesses und beantworteten die E-Mails innerhalb von 6 Stunden. Wir empfehlen anderen Startups den IFJ Service, aufgrund ihrer grossen Erfahrung und ihrer freundlichen Art.»
Olga Dubey
AgroSustain SA
FAQ - Häufig gestellte Fragen
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