Meine ersten Rechnungen, von Beginn weg richtig verrechnen - Teil 3
Do. 05.05.2022, 14:00
Rechnungen sind jedem bekannt. Als Unternehmer ist man aber dazu gezwungen die Rechnungsdokumente etwas detaillierter zu betrachten und zu verstehen. Die Informationen auf dem Rechnungsdokument sind nämlich unter anderem relevant für die Mehrwertsteuerabrechnung oder das Mahnwesen.
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Änderungen der Einzahlungsscheine im Herbst 2022
Momentan erhält man von den meisten Anbietern noch den orangenen oder den roten Einzahlungsschein, mit welchen man seine Rechnungen dann begleicht. Per 30. September 2022 werden diese jedoch abgeschafft und durch QR-Rechnungen ersetzt. Damit du als Unternehmer einen unkomplizierten Wechsel erlebst, solltest du bereits vorab eine QR-IBAN bei deiner Bank beantragen. Diese IBAN wird später benötigt, um QR-Rechnungen in einem Tool deiner Wahl zu generieren. Wie funktioniert das mit den Mahnungen?
Es wird immer wieder vorkommen, dass Kunden mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug geraten und du sie entsprechend erinnern musst. Damit du die Kontrolle über die offenen Forderungen nicht verlierst, empfehlen wir dir ein Tool wie z.B. Atlanto zu verwenden. Dort definierst du beim Erstellen der Rechnung bereits eine Zahlungsfrist, welche dann auch auf der Rechnung ersichtlich sein wird. Danach findest du alle offenen Forderungen in einer Übersicht wieder, in welcher die Zahlungsfrist rot wird, sobald sie überschritten wurde. Du hast dann die Möglichkeit einen Mahnlauf direkt über Atlanto zu starten.Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer dient als Verbrauchs- und Konsumsteuer, welche jeweils auf den Endkonsumenten direkt beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung abgewälzt wird. Die Mehrwertsteuer ist eine Bundessteuer und wird für die Deckung der allgemeinen Bundesausgaben verwendet. Du als Unternehmer bezahlst diese Steuer dem Bund quartalsweise und darfst den Betrag dafür von der Vorsteuer abziehen.Folgende Mehrwertsteuersätze finden heute Anwendung:
- im Normalfall 7,7% des Umsatzes;
- die Hotellerie und Parahotellerie ist mit 3,7% (Sondersatz für Beherbergungen inkl. Frühstück) belastet;
- Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Medikamente sowie für Eintritte an Sport- und Kulturveranstaltungen (falls für diese optiert) werden mit einem reduzierten Satz von 2,5 % besteuert (Güter des täglichen Bedarfs).
Zudem findest du weitere Informationen zum Thema auf der Seite des Bundes.
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