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Deine Pension als Startkapital nutzen: Auf diese 5 Dinge solltest du achten

So. 14.04.2024, 10:00

Wenn du ein Unternehmen gründen willst, hast du die Möglichkeit, dir deine Gelder aus der Altersvorsorge auszahlen zu lassen und diese als Startkapital für deine neue Firma zu verwenden. Wir zeigen dir, was es beim Bezug des Pensionskassenkapitals zu beachten gilt.



1. Selbständigkeit als Haupterwerb

Der Vorbezug aus der Pensionskasse ist nur bei der Gründung einer Personengesellschaft, also einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft etc., möglich. Damit du deine Altersvorsorge als Startkapital für deine neue Firma nutzen kannst, muss die Selbständigkeit deine Haupterwärbstätigkeit sein. Massgeblich hierfür sind in der Regel das Einkommen sowie deine investierte Arbeitszeit.
 
Bei einer Einzelfirma ist ein Eintrag ins Handelsregister zwar erst ab einem jährlichen Mindestumsatz von CHF 100'000 notwendig, um einen glaubwürdigen Auftritt deiner Firma mit Handelsregisterauszug als offiziellem Dokument für den Geschäftsverkehr, lohnt sich die Anmeldung meist trotzdem. Mehr dazu in unserer kompletten Checkliste zur Gründung einer Einzelfirma.
 
Der Handelsregisterauszug hilft dir auch bei deiner Anmeldung bei der Ausgleichskasse, die dich per Bestätigung als selbständig erwerbend akzeptieren muss. Daher empfehlen wir dir die Anmeldung bei der Ausgleichskasse erst nach Erhalt deines Handelsregisterauszugs.
 

2. Fristen und Zustimmungen zum Vorbezug

Achte darauf, dass der Antrag für den Bezug der Pensionskassengelder innerhalb eines Jahres nach Aufnahme deiner selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Vorsorgeeinrichtung eingereicht werden muss. Sofern du verheiratet bist oder in eingetragener Partnerschaft lebst, ist zudem die schriftliche Zustimmung deines Partners/deiner Partnerin erforderlich.
 

3. Anmeldung bei der Ausgleichskasse: Dossier

Nach Erhalt deines Handelsregisterauszugs musst du ein Dossier mit allen benötigten Dokumenten für die Anmeldung bei der Ausgleichskasse zusammenstellen. Dieses beinhaltet:
  • Handelsregisterauszug
  • AHV-Bestätigung
  • Kündigungsschreiben deiner bisherigen Stelle
  • Mindestens drei Offerten und drei Rechnungen
  • Logo, Briefpapier und Visitenkarten
  • Kurzbeschrieb deiner Tätigkeit
  • Evtl. Mietvertrag und andere Beweismittel 

4. Weiteraufbau der Altersvorsorge

Die Verwendung deiner BVG-Gelder als Startkapital bei der Firmengründung ist zwar eine attraktive Option für die Finanzierung deines neuen Unternehmens, kann aber auch erhebliche Risiken mit sich bringen. Stelle deshalb sicher, dass du nach der Gründung den Aufbau deiner Altersvorsorge weiterführst, um deine Altersvorsorge für die Zukunft zu sicheren.
 

5. Umwandlung in eine AG oder GmbH

Willst du deine Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft in eine GmbH oder AG umwandeln, bist du nicht verpflichtet, bezogene Pensionskassengelder zurückzuzahlen. Wichtig ist, dass sich deine Einzelfirma positiv entwicklet und dadurch die Umwandlung sinnvoll ist.k Als Firmengründer/in und damit auch arbeitnehmende/r deiner GmbH oder AG läuft deine Altersvorsorge nach Eintragung der Kapitalgesellschaft über die Vorsorgeeinrichtung deiner Firma.

Weiterführende Links

Mit dem digitalen Services des IFJ kannst du eine Firma ganz einfach unwandeln

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