Zollwissen für Schweizer Startups
Mi. 09.03.2022, 08:00
Wenn man als Startup durchstartet, gibt es viele Dinge auf die man achten muss, sodass das Thema Zoll gerne mal unter den Tisch fällt. Aber Fehler bei der Zollabwicklung können teuer werden! Lesen Sie hier, wie Sie diese Fehler von vornherein vermeiden.
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Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen im Zielland
Wenn Sie den Schritt der Internationalisierung gehen und Ihre Produkte ins Ausland exportieren wollen, ist der erste Schritt die Informationsbeschaffung. Sehen Sie sich das jeweilige Land, in das Sie Ihre Waren versenden wollen, genau an und informieren Sie sich über die dort vorherrschenden Zoll-Gesetze. Bringen Sie ausserdem in Erfahrung,ob Sie spezielle Genehmigungen oder Lizenzen für die Einfuhr Ihrer Waren brauchen und informieren Sie sich über mögliche Verbote. Denn nicht in jedem Land dürfen alle Waren ohne weiteres eingeführt werden.Da die Bestimmungen in jedem Land unterschiedlich sind, müssen die Vorschriften aller Exportländer einzeln unter die Lupe genommen werden. Recherchieren Sie hier nicht halbherzig, denn die Zollbestimmungen zu kennen, ist essenziell für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Exporte. Sonst riskieren Sie, dass Ihre Waren in irgendeinem Land an der Grenze festhängen oder Sie teure Nachzahlungen leisten müssen. Nehmen Sie sich also ausreichend Zeit und informieren Sie sich genau – das erspart Ihnen später eine Menge Zeit, Geld und auch Nerven.
All das gilt übrigens nicht nur für den Export – auch für den Import müssen Gesetze, Genehmigungen und Verbote der Schweiz und der Ursprungsländer beachtet werden.
Die Zoll-Regelungen der Schweiz kennen
Sie sollten sich natürlich nicht nur über die Regelungen Ihrer Exportländer informieren, sondern auch die Zoll-Regelungen der Schweiz kennen. Denn natürlich ist auch der Schweizer Zoll beim Export von Waren involviert. Damit die Ausfuhr Ihrer Güter reibungslos abläuft, müssen alle Dokumente für das Paket vollständig sein und sichtbar am Paket befestigt werden. So sind am Zoll sofort alle wichtigen Daten ersichtlich. Ausserdem muss das Paket schriftlich oder elektronisch beim Zoll angemeldet werden, um die Schweiz verlassen zu dürfen. Der Wert der Ware muss dabei in Schweizer Franken angegeben werden.Der Inhalt der Pakete ist ausschlaggebend
Die Art der Waren, die Sie über die Grenze verschicken wollen, setzt fest, welchen Zoll-Bestimmungen und welchen Zolltarifen sie unterliegen. Grundsätzlich muss jede Sendung, die die Schweiz verlässt oder in die Schweiz eingeführt wird, verpflichtend nach dem Schweizer Zolltarif (Tares) angemeldet werden. Dabei müssen Sie angeben, was sich im Paket befindet, wie hoch der Wert der Ware ist und wann das Paket wohin versandt werden soll. Auf Grundlage dieser Daten werden die Gebühren festgelegt und Sie erhalten eine 8-stellige Zolltarifnummer. Nur mit dieser Nummer kann das Paket verschickt werden. Diese Registrierung können Sie bequem online durchführen.Warum dieser ganze Aufwand mit der Zollregistrierung betrieben wird? Leider hat nicht jeder Importeur bzw. Exporteur gute Absichten. Durch die Kontrolle der Pakete können der Warenfluss nachverfolgt und gefährliche oder verbotene Waren aus dem Verkehr gezogen werden. Das dient der Sicherheit des Landes.
Vorsicht bei Dual-Use-Gütern:Exportieren Sie sogenannte Dual-Use-Güter, also Waren die potenziell für militärischen Zwecke genutzt werden können, ist besondere Vorsicht geboten. In vielen Ländern werden diese Güter nämlich gesondert behandelt – vor allem am Zoll. Auch bei der Ausfuhr aus der Schweiz gelten mitunter besondere Regelungen.
Zollanmeldung über einen Paketdienstleister
Als Startup haben Sie die Möglichkeit einen externen Paketdienstleister nicht nur mit dem Versand an sich, sondern auch mit der Verzollung zu beauftragen. Diese übernehmen dann für Sie u. a. die Beantragung der Zolltarifnummer. Das ist für viele Startups eine gute Lösung, vor allem dann, wenn die Exporte ins Ausland mehr werden. So müssen Sie nicht jedes Paket gesondert anmelden, sondern können das vom Paketdienstleister erledigen lassen.Das kann durchaus eine gute Lösung für Sie sein. Bedenken Sie allerdings, dass die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bei der Verzollung dennoch bei Ihnen verbleibt – auch dann, wenn Sie die Verzollung von einem Paketdienstleister vornehmen lassen. Seien Sie also genau bei der Weitergabe der Paketinformationen, um Komplikationen beim Export zu vermeiden.
Bei Unklarheiten: Lassen Sie sich von Experten beraten
Bei der Unmenge an Informationen, Bestimmungen und Vorschriften ist es oftmals gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Daher ist es zu empfehlen, sich den Rat eines Experten zu holen, indem man sich beispielsweise an eine professionelle Zollberatung wendet.Diese Unternehmen haben sich auf das Thema Zoll in all seinen Facetten spezialisiert und kennen alle Bestimmungen in der Schweiz und auch jene Ihrer Exportländer bis ins kleinste Detail. Steuerberater haben natürlich auch ein gewisses Grundwissen im Bereich der Zollbestimmungen, aber bei Sonderfällen und Spezial-Bestimmungen – vor allem im Ausland – können Sie Ihnen meist nicht mehr weiterhelfen. Wir raten Ihnen deshalb auf einen zertifizierten Berater zu setzen.
Fazit: Genau informieren zahlt sich aus!
Wenn es um die Verzollung von Waren geht, ist es unausweichlich, dass Sie sich als Startup gut über die Zollbestimmungen im In- und Ausland informieren. Denn nur so ist es möglich, dass Ihre Export-Geschäfte reibungslos ablaufen und Sie nicht nach einiger Zeit Probleme mit Zollprüfungen und Bussgeldern bekommen. Beschaffen Sie sich Ihre Informationen über zuverlässige Quellen und fragen Sie bei Unklarheiten einen Zoll-Experten. So gelingt es Ihnen, mit Ihren Produkten auch international erfolgreich zu sein.Premium Partner
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