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Welche Rechte habe ich als werdende Mutter in der Selbständigkeit?

Di. 06.09.2022, 09:00

Wird eine selbständige Frau Mutter, erhält sie eine Mutterschaftsentschädigung und neu auch bald Betriebszulagen. Die Vorgaben unterscheiden sich in einem Angestelltenverhältnis gegenüber einer Selbständigkeit. Wir erklären hier die wichtigsten Aspekte der Mutterschaftsentschädigung sowie die aktuellsten Neuigkeiten auf politischer Ebene bezüglich den Betriebszulagen.



Wer hat Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung?
Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung während der ersten 14 Wochen bzw. 98 Tage nach der Geburt des Kindes. Zwingend erforderlich ist, dass die erwerbstätige Mutter während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert war. Wenn die Erwerbstätigkeit vorher ganz oder teilweise aufgenommen wird, endet der Anspruch vorzeitig. Darunter fällt auch passives Einkommen, in diesem Fall sollte dies mit der jeweiligen Ausgleichskasse besprochen werden. Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf eine Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung. 
 
Berechnung der Mutterschaftsentschädigung
Die Entschädigung setzt sich aus 80% des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommen zusammen, beträgt jedoch höchstens 196 Franken pro Tag. Bei einer Selbständigkeit wird mit dem Nettolohn gerechnet, also das Einkommen nach Abzug des Betriebsaufwands. 
Beispiel der Berechnung bei einem erzieltem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen von CHF 52'000:
 
CHF 52'000 ÷ 360 Tage = CHF 144.44
Entschädigung 80 % von CHF 144.44 = CHF 115.56
Entschädigung CHF 115.56 pro Tag für höchstens 98 Tage = CHF
11'324.44
 
Wo ist Vorsicht geboten?
Unbezahlte Ferien vor der Geburt können die Höhe der Mutterschaftsentschädigung negativ beeinflussen, weil sie das Jahreseinkommen heruntersetzen. Die Entschädigung fällt bei selbständigen Frauen im Vergleich zu angestellten Frauen oft niedriger aus, denn während Festangestellte ihre Beiträge auf dem Bruttolohn entrichten, zahlen selbständige Frauen die Beiträge basierend auf dem Nettoeinkommen. Und da das Nettoeinkommen gleichzeitig das steuerbare Einkommen ist, wird versucht, dies möglichst tief zu halten.

Wo beziehen selbständige Mütter die Mutterschaftsentschädigung?
Bei einem Festangestelltenverhältnis erfolgt die Auszahlung über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Bei der Selbständigkeit werden die Beiträge direkt über die Ausgleichskasse als Taggeld ausgerichtet. Die Mutterschaftsentschädigung kann bis zu fünf Jahre nach Ablauf des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub geltend gemacht werden.
 
Betriebszulagen – Neuigkeiten auf politischer Ebene
Eine Motion von Nationalrätin Min Li Marti, in der eine Betriebszulage bei Mutterschaft von Selbständigerwerbenden gefordert wird, wurde im Jahr 2019 eingereicht. Bisher war die Betriebszulage nur für Militärdienstleistende vorgesehen. Ende 2019 wurde die Motion vom Nationalrat und Anfang Juni 2022 vom Ständerat angenommen. Durch die Betriebszulagen können die während des Mutterschaftsurlaubs laufenden Betriebskosten wie zum Beispiel die Mietkosten der Büroräumlichkeiten gedeckt werden. 
 
Hinter selbstaendigefrauen.ch stehen Lisa Burth und Jana Berger. Die beiden Unternehmerinnen unterstützen Frauen auf dem Weg in ihre (Teil-) Selbständigkeit. Dazu haben sie einen Online-Kurs erstellt, welcher mit Videos, Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Vorlagen durch die Themen Gründung, Versicherungen und Vorsorge, Content-Erstellung, Organisation und Mindset, Finanzen sowie Steuern führt. Alles mit viel weiblicher Energie.

Weiterführende Links

Mutterschaftsentschädigung
Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden
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