Vorsteuer für Gründer/innen: So funktioniert der MWST Abzug
Mi. 12.08.2026, 08:00
Du kaufst einen Laptop, Maschinen, Einrichtung oder Dienstleistungen für dein Unternehmen und bezahlst darauf MWST? Erfahre, wann du diese als Vorsteuer abziehen kannst und weshalb das Thema bereits vor oder kurz nach der Firmengründung wichtig sein kann.
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Gerade beim Aufbau eines Unternehmens entstehen häufig hohe Ausgaben. Computer, Maschinen, Geschäftseinrichtung, Software oder externe Dienstleistungen können schnell mehrere Tausend Franken kosten. Auf vielen dieser Ausgaben bezahlst du Mehrwertsteuer.
Ist dein Unternehmen MWST pflichtig und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann diese bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die MWST innerhalb der Wertschöpfungskette zu einer definitiven Belastung für steuerpflichtige Unternehmen wird.
Was bedeutet Vorsteuer?
Vorsteuer ist vereinfacht gesagt die Mehrwertsteuer, die dir andere Unternehmen auf Leistungen für dein Unternehmen in Rechnung stellen.
Verwendest du diese Leistungen für deine unternehmerische Tätigkeit und besteht ein entsprechendes Vorsteuerabzugsrecht, kannst du den Betrag bei deiner MWST Abrechnung berücksichtigen.
Ein einfaches Beispiel
Du kaufst für dein Unternehmen einen Computer und bezahlst auf dem Kaufpreis Mehrwertsteuer. Nutzt du diesen Computer für deine steuerbare unternehmerische Tätigkeit und erfüllst du die gesetzlichen Voraussetzungen, kann die bezahlte MWST grundsätzlich als Vorsteuer berücksichtigt werden.
Dadurch wird für dein Unternehmen wirtschaftlich nicht der gesamte Rechnungsbetrag inklusive MWST zur definitiven Belastung.
Wer kann Vorsteuer abziehen?
Der Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich voraus, dass dein Unternehmen MWST pflichtig ist und die bezogene Leistung für eine unternehmerische Tätigkeit verwendet wird, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine Ausgabe ist also nicht allein deshalb abzugsfähig, weil sie über das Geschäftskonto bezahlt wurde.
Welche Ausgaben können relevant sein?
Je nach Unternehmen können beispielsweise folgende Investitionen und Betriebsausgaben eine Rolle spielen:
- Computer und IT Geräte
- Maschinen
- Geschäftseinrichtung
- Büromaterial
- Software
- Marketingdienstleistungen
- Beratungsleistungen
- Geschäftsräume
- Waren und Material
Ob tatsächlich ein Vorsteuerabzug möglich ist, muss immer anhand der konkreten Verwendung und der gesetzlichen Voraussetzungen beurteilt werden.
Warum ist die Vorsteuer für Gründer/innen besonders interessant?
In der Gründungsphase fallen oft hohe Investitionen an, während die Umsätze zunächst noch niedrig sind. Deshalb kann die Frage einer freiwilligen MWST Registrierung bereits vor dem Erreichen der obligatorischen Umsatzgrenze interessant werden.
Eine freiwillige Unterstellung sollte jedoch nicht nur wegen eines einzelnen Einkaufs erfolgen. Berücksichtige dein gesamtes Geschäftsmodell und die langfristigen administrativen Folgen.
Welche Rolle spielt die Rechnung?
Eine saubere Buchhaltung und korrekte Belege sind für die MWST zentral. Rechnungen sollten deshalb vollständig erfasst und nachvollziehbar deinem Unternehmen zugeordnet werden können.
Trenne private und geschäftliche Ausgaben möglichst konsequent voneinander. Das erleichtert nicht nur die MWST Abrechnung, sondern deine gesamte Finanzadministration.
Was passiert bei gemischter Nutzung?
Wird eine Leistung sowohl unternehmerisch als auch ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit verwendet, kann dies Auswirkungen auf den möglichen Vorsteuerabzug haben.
Gerade bei Fahrzeugen, Telefonen, Computern oder Räumlichkeiten kann eine gemischte Verwendung vorkommen. Solche Situationen solltest du sauber dokumentieren.
Vorsteuer und freiwillige MWST Registrierung
Unternehmen unterhalb der obligatorischen Umsatzgrenze können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichten.
Ob das finanziell sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie hoch deine Investitionen sind, welche Kund/innen du hast und welche Leistungen du anbietest.
Vorsteuer von Anfang an richtig organisieren
Bereits bei der Firmengründung lohnt es sich, die Buchhaltung und MWST Prozesse sauber aufzusetzen.
Erstelle klare Abläufe für:
- Eingangsrechnungen
- Ausgangsrechnungen
- Belegablage
- Geschäftsausgaben
- MWST Codes in der Buchhaltung
- periodische MWST Abrechnungen
Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug
- Private Ausgaben als Geschäftsausgaben erfassen
- Belege nicht aufbewahren
- Falsche MWST Beträge verbuchen
- Gemischte Nutzung nicht berücksichtigen
- Vorsteuer geltend machen, obwohl kein entsprechendes Recht besteht
- MWST Prozesse erst kurz vor der ersten Abrechnung einrichten
Fazit
Der Vorsteuerabzug kann gerade für Unternehmen mit hohen Anfangsinvestitionen finanziell relevant sein. Gleichzeitig gelten klare Voraussetzungen.
Prüfe deshalb bereits bei der Finanzplanung, ob eine MWST Pflicht besteht oder eine freiwillige Unterstellung für dein Unternehmen sinnvoll sein könnte. Eine saubere Buchhaltung bildet dabei die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.
Häufige Fragen zum Vorsteuerabzug
Was ist die Vorsteuer?
Antwort anzeigen
Als Vorsteuer wird die MWST bezeichnet, die ein Unternehmen auf bezogenen Leistungen bezahlt und unter den gesetzlichen Voraussetzungen gegenüber der ESTV geltend machen kann.
Kann jedes Unternehmen Vorsteuer abziehen?
Antwort anzeigen
Nein. Ein Vorsteuerabzug setzt insbesondere eine entsprechende MWST Steuerpflicht und eine Verwendung voraus, die zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kann ich die MWST auf einem Laptop zurückfordern?
Antwort anzeigen
Wird der Laptop für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit verwendet und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann die darauf bezahlte MWST grundsätzlich relevant sein.
Lohnt sich eine freiwillige MWST Anmeldung wegen der Vorsteuer?
Antwort anzeigen
Das kann bei hohen Investitionen interessant sein. Die Entscheidung sollte jedoch anhand des gesamten Geschäftsmodells und nicht nur anhand einzelner Anschaffungen getroffen werden.
Was passiert bei privater und geschäftlicher Nutzung?
Antwort anzeigen
Eine gemischte Nutzung kann den möglichen Vorsteuerabzug beeinflussen. Die Verwendung sollte deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden.
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