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Vorsicht Urheberrechtsverletzung

Sa. 04.06.2022, 10:00

Beim Präsentieren von Produkten, Erstellen von Blogs, als Vorschau eines Videos oder als Post auf Social Media – die Verwendung von Bildern im Internet ist alltäglich. Das Internet bietet zugleich Zugang zu einer Vielzahl von Medien. So einfach das passende Bild gefunden wird, so schnell landet die schriftliche Abmahnung mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung im Briefkasten.



Was ist bei der Verwendung von Bildern im Internet zu beachten?

In der Schweiz sind sämtliche Bilder und Fotografien urheberrechtlich geschützt. Videos, Texte und Gedichte müssen zusätzlich einen „individuellen Charakter“ aufweisen, damit der Urheberrechtsschutz greift.

Neben dem Schutzrecht für Urheber/innen ist auch das Recht am eigenen Bild im virtuellen Raum zu beachten. Letzteres bezweckt den Schutz der Persönlichkeit. Alle haben das Recht zu entscheiden, ob sie abgelichtet werden wollen, ob und wie das Bild veröffentlicht wird. Ohne Einwilligung der betroffenen Personen dürfen die Bilder nur verwendet werden, wenn ein überwiegendes persönliches oder privates Interesse daran besteht.

Wie kann ich Bilder rechtssicher im Internet verwenden?
Unproblematisch ist die Verwendung von selbst erstellten Bildern. Ausgenommen davon sind Screenshots, welche als Kopie gewertet werden und somit dem Urheberrechtschutz unterstehen. Bilder, deren Urheber:in auf den Schutz verzichtet oder bereits über 71 Jahre verstorben ist, können rechtssicher online verwendet werden. Weiter können Urheber:innen in die Verwendung ihrer Bilder einwilligen – dies geschieht oft durch die Vergabe von Lizenzen. Hier ist zu beachten, dass die Urheber:in ausdrücklich genannt wird.

Eine weitere Option ist der Bezug von Bildern auf Online-Datenbanken. Ob kostenpflichtig oder gratis, die Bilder der Datenbanken sind immer mit Bedingungen zur Verwendung versehen. Diese gilt es genau zu studieren. Vorsicht ist insbesondere bei zeitlich beschränkten Lizenzen geboten. Als Faustregel gilt: Bilder müssen immer mit einer Quellenangabe veröffentlicht werden, ausser in den Verwendungsbedingungen/Lizenzen wird ausdrücklich darauf verzichtet.

Du hast eine Abmahnung erhalten? Kein Grund zur Panik.
Eine Abmahnung ist lediglich das Angebot eine behauptete Urheberrechtsverletzung aussergerichtlich zu klären, meist gegen Zahlung von Schadenersatz. Es lohnt sich, die Rechtslage sowie das mögliche Vorgehen im Einzelfall zu überprüfen. Eine Reaktion auf die Abmahnung ist immer notwendig. Oft kann die Angelegenheit mit einem vollständigen Verzicht auf die weitere Verwendung des Bildes mit gleichzeitiger Abgabe einer Unterlassungserklärung (ohne Zahlungspflicht) erledigt werden.

Bist du unsicher, was und wie du auf deiner Homepage/Social Media Kanal veröffentlichen darfst? Oder hast du bereits ein Abmahnungsschreiben erhalten? Die Experten unseres Partners Ylex unterstützen dich gerne.

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