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Nach Handelsregistereintrag: fragwürdige Rechnungen von Firmenverzeichnis und Co. – Was muss ich bezahlen?

Mi. 11.12.2024, 08:00

Wer eine Unternehmung gründet, erhält für den Eintrag im Handelsregister eine Rechnung von seinem kantonalen Handelsregisteramt. Dies macht Firmengründer/innen zu einem beliebten Ziel für Adressbuchschwindler, Registerhaien und Betrügern mit unaufgeforderten Rechnungen. Wir helfen dir herauszufinden, was du wirklich bezahlen muss und was nicht.



Eine im Handelsregister neu eingetragene Firma erhält für die Unternehmensgründung von zwei Stellen eine Rechnung. Eine Rechnung für die Eintragung ins Handelsregister vom kantonalen Handelsregisteramt und eine Rechnung des Dienstleisters, welcher die Gründung juristisch notariell durchgeführt hat, wie das IFJ mit seinem schweizweit meist genutzten, online Grünungsservice. Das hat alles seine Richtigkeit.
 
Leider nutzen Adressbuch-Schwindler und Registerhaie die öffentliche Eintragung im Handelsregister (www.zefix.ch), um den Gründer/innen irreführende, falsche, unnötige Rechnungen zu senden.

Wie erkenne ich eine fragwürdige Rechnung?

Adressbuchschwindler lassen ihre Rechnungen so aussehen, als wären sie von offiziellen Stellen, ähnlich dem der Handelsregister-Ämter oder dem Institut für geistiges Eigentum. Jedoch enthalten diese Rechnungen einige Unterschiede zu den offiziellen Varianten.

Offizielle Rechnungen enthalten:
  • Eine offizielle Bezeichnung wie «Handelsregisteramt des Kantons Bern»
  • Eine saubere Auflistung der Gebühren
  • Die Gebühr für einen physischen Handelsregisterauszug
  • Meistens das Kantonswappen
  • Kontaktdaten einer offiziellen, öffentlichen Stelle
  • Einzahlungsschein für ein kantonales Bankkonto
Falsche Rechnungen enthalten oft:

  • Offiziell klingende Bezeichnungen wie «Schweizerisches Firmenregister» oder «Registerverlag» mit Zusätzen
  • Kleingeschriebenes, welches die Freiwilligkeit der Eintragung erklärt
  • Keine sauber aufgelisteten Gebühren
  • Keine Kontaktdaten
  • Wenn Kontaktdaten ein Link zu einem privaten Firmenregister
  • Einzahlungsschein mit einem Firmenempfänger

Wie muss ich mich beim Erhalt einer fragwürdigen Rechnung verhalten?

Wenn du eine fragwürdige Rechnung erhältst, musst du diese nicht zahlen. Wenn die Rechnung von einer offiziellen Stelle wie dem kantonalen Handelsregister oder dem Institut für geistiges Eigentum zu kommen scheint, kannst du die entsprechende Stelle direkt kontaktieren und zur Echtheit der Rechnung direkt nachfragen. Als Gründer/in mit dem IFJ Gründungsservice, kannst du uns natürlich eine fragwürdige Rechnung zusenden und wir prüfen diese für dich. Nur wenn du dir vollkommen sicher bist, dass eine Rechnung offiziell ist, solltest du sie auch bezahlen.

Ich habe eine fragwürdige Rechnung bezahlt. Was kann ich dagegen tun?

Wenn du eine fragwürdige Rechnung bezahlt hast, ist es eher unwahrscheinlich, dass du dein Geld wieder zurückerhältst. Es ist möglich, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Beschwerde einzureichen. Wenn es genügend Beschwerden gibt, kann die SECO eine Klage einreichen. Diese Option funktioniert auch für Personen im Ausland.

Zudem haben Betroffene die Möglichkeit einen Strafantrag beim Polizeiposten seines Geschäftssitzes wegen unlauterer Geschäftspraktiken zu hinterlegen. Die Polizei hat anschliessend die Aufgabe den Antrag an die zuständige Strafbehörde weiterzuleiten. Der Strafantrag sollte nebst einer Beschreibung des Sachverhalts und den entsprechenden Beweismitteln auch den folgenden Satz enthalten:
«Aus all diesen Gründen stelle ich folgenden Antrag: Es sei gegen XY wegen Widerhandlung gegen Art. 3 Abs. 1 lit. q Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) ein Strafverfahren zu eröffnen und XY sei angemessen zu bestrafen.»

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