×

Login

Neuanmeldung?
Passwort vergessen?

Mindeststeuern - in diesen Kantonen zahlst Du Steuern für nicht aktive Firmen

Fr. 30.07.2021, 14:00

Du hast ein Unternehmen, das du eigentlich nicht mehr benötigst, weil du dich beruflich neu ausgerichtet hast oder deine Firma nicht mehr operativ tätig ist? Aus Bequemlichkeit willst du dein Unternehmen lieber bestehen lassen und du möchtest dir alle Optionen offenhalten, weil du es eines Tages wieder benötigen könntest?



Was auf den ersten Blick naheliegend erscheinen mag, ist auf den zweiten Blick selten die beste Idee. Insbesondere solltest du bei deinem Entscheid sämtliche Kosten berücksichtigen, welche der Weiterbestand deiner Firma mit sich bringt. Neben Administrationskosten (Bankgebühren, Kosten für die Buchhaltung und die Abschlüsse, Ausgaben für die Steuererklärung, etc.) und dem womöglich brach liegenden investierten Kapital sind in vielen Kantonen auch die alljährlich anfallenden Steuern nicht zu vernachlässigen.
 
Auch wenn dein Unternehmen nämlich keinen Franken Umsatz macht und die Bilanzsumme bescheiden ist, zahlst du in vielen Kantonen trotzdem jedes Jahr Unternehmenssteuern.
 
Die meisten Kantone kennen eine sog. Mindeststeuer. Diese Mindeststeuern werden von jedem Kanton einzeln festgelegt. Dabei können die in Rechnung gestellten Beträge teilweise auch von Jahr zu Jahr schwanken. Beispielsweise hat der Kanton St. Gallen die Mindeststeuer von rund Fr. 850.– im Jahr 2019 ab dem Jahr 2020 auf etwas über Fr. 300.–/Jahr gesenkt. Im Kanton Aargau bezahlt man aktuell (2021) knapp Fr. 850.– Mindeststeuer pro Jahr, im Kanton Appenzell-Ausserrhoden Fr. 900.–. Die Innerschweizer Kantone Obwalden, Nidwalden, Uri und Luzern berechnen eine Mindeststeuer von Fr. 500.– pro Jahr. Auch die anderen Kantone mit Mindeststeuer bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen und erheben eine Mindeststeuer zwischen Fr. 100.-- und Fr. 900.-- pro Jahr. Die effektive Mindeststeuer für deinen Kanton kannst du am einfachsten über den jeweiligen Steuerkalkulator auf der Webseite deines kantonalen Steueramts ermitteln.
 
Einzig die Kantone Bern, Glarus, Zürich, Neuenburg, Genf und Jura kennen keine Mindeststeuer. Doch selbst in den Kantonen ohne Mindeststeuer kommst du häufig dennoch nicht um die Steuern herum: Hat beispielsweise eine GmbH in der Stadt Zürich einfach ihr Stammkapital von Fr. 20‘000.—einbezahlt, macht aber aktuell keinen Umsatz und erst recht keinen Gewinn, so bezahlt sie gestützt auf das einbezahlte Kapital jährlich eine Kapitalsteuer von Fr. 35.–. Und vor allem: sie muss jedes Jahr einen Abschluss erstellen und eine Steuererklärung einreichen.
 
Immerhin: Verschiedene Kantone mit Mindeststeuer kennen temporäre Erleichterungen für neu gegründete Unternehmen, welche je nach Kanton in den ersten zwei bis maximal fünf Jahren einen Verzicht auf die Erhebung der Mindeststeuer vorsehen. Nach dieser Schonfrist greift dann aber die Pflicht zur Entrichtung der Mindeststeuern.
 
Auch wenn die erwähnten Steuerbeträge auf den ersten Blick nicht allzu hoch sind: in vielen Fällen rechnet es sich nicht, eine nicht mehr benötigte Unternehmung einfach weiterbestehen zu lassen. Eine Liquidation bzw. Löschung wird in vielen Fällen günstiger sein. Am Beispiel des Kantons St. Gallen mit einer vergleichsweise tiefen Mindeststeuer zeigt sich, dass bereits nach zwei bis drei Jahren die gesamten Kosten für die Aufrechterhaltung deiner Firma deutlich höher sind als die Kosten einer Liquidation. Zudem sind die Kosten der Liquidation häufig nur aufgeschoben, da eine Liquidation früher oder später dann trotzdem erforderlich wird. Die Liquidation ermöglicht es dir, einen sauberen Schlussstrich zu ziehen und unternehmerisch „reinen Tisch“ zu machen. Und wenn dich der Unternehmer-Geist dann doch wieder packt, ist eine neue Firma schnell und unkompliziert gegründet.

Weiterführende Links

Deine Firma im HR liquidieren bzw. löschen
Eine neue Firma gründen

Premium Partner

Einfache Buchhaltung

Gestatten, Atlanto. Die Online-Plattform, die deinen administrativen Alltag vereinfacht. Starte jetzt durch in deine digitale Zukunft.

Mehr Infos

Prämienvergünstigungen

Helvetia unterstützt Jungunternehmen mit einer Prämienvergünstigung bis zu 50% auf die individuelle Versicherungslösung.

Mehr Infos

PostFinance Startangebot

PostFinance bietet Ihnen das Werkzeug zum Durchstarten – Profitieren Sie von zwei Jahren kostenloser Kontoführung und entdecken Sie weitere Angebote, die Ihnen den Geschäftsalltag erleichtern.

Mehr Infos

Gratismonate für Gründer/innen

Swisscom schenkt Ihnen bis zu 6 Monate die Abokosten plus CHF 300.- Rechnungsgutschrift als Startguthaben.

Mehr Infos
071 242 98 98