Mindeststeuern - in diesen Kantonen zahlst Du Steuern für nicht aktive Firmen
Fr. 30.07.2021, 14:00
Du hast ein Unternehmen, das du eigentlich nicht mehr benötigst, weil du dich beruflich neu ausgerichtet hast oder deine Firma nicht mehr operativ tätig ist? Aus Bequemlichkeit willst du dein Unternehmen lieber bestehen lassen und du möchtest dir alle Optionen offenhalten, weil du es eines Tages wieder benötigen könntest?
Was auf den ersten Blick naheliegend erscheinen mag, ist auf den zweiten Blick selten die beste Idee. Insbesondere solltest du bei deinem Entscheid
sämtliche Kosten berücksichtigen, welche der Weiterbestand deiner Firma mit sich bringt. Neben
Administrationskosten (Bankgebühren, Kosten für die Buchhaltung und die Abschlüsse, Ausgaben für die Steuererklärung, etc.) und dem womöglich
brach liegenden investierten Kapital sind in vielen Kantonen auch die
alljährlich anfallenden Steuern nicht zu vernachlässigen.
Auch wenn dein Unternehmen nämlich keinen Franken Umsatz macht und die Bilanzsumme bescheiden ist, zahlst du in vielen Kantonen trotzdem jedes Jahr Unternehmenssteuern.
Die meisten Kantone kennen eine sog. Mindeststeuer. Diese Mindeststeuern werden von jedem Kanton einzeln festgelegt. Dabei können die in Rechnung gestellten Beträge teilweise auch von Jahr zu Jahr schwanken. Beispielsweise hat der Kanton St. Gallen die Mindeststeuer von rund Fr. 850.– im Jahr 2019 ab dem Jahr 2020 auf etwas über Fr. 300.–/Jahr gesenkt. Im Kanton Aargau bezahlt man aktuell (2021) knapp Fr. 850.– Mindeststeuer pro Jahr, im Kanton Appenzell-Ausserrhoden Fr. 900.–. Die Innerschweizer Kantone Obwalden, Nidwalden, Uri und Luzern berechnen eine Mindeststeuer von Fr. 500.– pro Jahr. Auch die anderen Kantone mit Mindeststeuer bewegen sich in einem ähnlichen Rahmen und erheben eine Mindeststeuer zwischen Fr. 100.-- und Fr. 900.-- pro Jahr. Die effektive Mindeststeuer für deinen Kanton kannst du am einfachsten über den jeweiligen Steuerkalkulator auf der Webseite deines kantonalen Steueramts ermitteln.
Einzig die Kantone Bern, Glarus, Zürich, Neuenburg, Genf und Jura kennen keine Mindeststeuer. Doch selbst in den Kantonen ohne Mindeststeuer kommst du häufig dennoch nicht um die Steuern herum: Hat beispielsweise eine
GmbH in der Stadt Zürich einfach ihr Stammkapital von Fr. 20‘000.—einbezahlt, macht aber aktuell keinen Umsatz und erst recht keinen Gewinn, so bezahlt sie gestützt auf das einbezahlte Kapital jährlich eine Kapitalsteuer von Fr. 35.–. Und vor allem: sie muss jedes Jahr einen Abschluss erstellen und eine Steuererklärung einreichen.
Immerhin: Verschiedene Kantone mit Mindeststeuer kennen temporäre Erleichterungen für neu gegründete Unternehmen, welche je nach Kanton in den ersten zwei bis maximal fünf Jahren einen Verzicht auf die Erhebung der Mindeststeuer vorsehen. Nach dieser Schonfrist greift dann aber die Pflicht zur Entrichtung der Mindeststeuern.
Auch wenn die erwähnten Steuerbeträge auf den ersten Blick nicht allzu hoch sind: in vielen Fällen rechnet es sich nicht, eine nicht mehr benötigte Unternehmung einfach weiterbestehen zu lassen. Eine
Liquidation bzw.
Löschung wird in vielen Fällen günstiger sein. Am Beispiel des Kantons St. Gallen mit einer vergleichsweise tiefen Mindeststeuer zeigt sich, dass bereits nach zwei bis drei Jahren die gesamten Kosten für die Aufrechterhaltung deiner Firma deutlich höher sind als die Kosten einer
Liquidation. Zudem sind die Kosten der
Liquidation häufig nur aufgeschoben, da eine
Liquidation früher oder später dann trotzdem erforderlich wird. Die
Liquidation ermöglicht es dir, einen sauberen Schlussstrich zu ziehen und unternehmerisch „reinen Tisch“ zu machen. Und wenn dich der Unternehmer-Geist dann doch wieder packt, ist eine
neue Firma schnell und unkompliziert gegründet.
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