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Meilenstein für Firmengründer/innen: Parlament beendet die ALV-Ungerechtigkeit

Mi. 03.06.2026, 08:00

Wer in der Schweiz eine eigene Firma gründet, geht Risiken ein – das gehört zum Unternehmertum. Doch jahrelang gab es eine tiefgreifende Ungerechtigkeit im System: Gründer/innen und KMU-Besitzer/innen zahlten Monat für Monat obligatorische Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV), gingen im Ernstfall aber fast immer leer aus. Damit ist jetzt Schluss. Das Parlament korrigiert einen historischen Systemfehler und schafft endlich faire Bedingungen.



Die Ausgangslage: Zahlen ohne Anspruch

Bislang galt für Gründerinnen und Gründer, die als Angestellte in ihrer eigenen AG oder GmbH tätig sind (sogenannte arbeitgeberähnliche Personen), eine paradoxe Regelung. Als regulär Angestellte auf der Gehaltsliste des eigenen Startups waren sie gesetzlich verpflichtet, die vollen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abzuführen. Meldeten sie jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Krise oder eines Auftragsbruchs Arbeitslosigkeit an, verweigerten die Kassen in der Praxis fast ausnahmslos die Auszahlung.
 
Die Begründung der Behörden: Da man als Inhaber/in oder Teilhaber/in die Geschicke der Firma theoretisch weiterhin beeinflussen könnte, fehle es an der Vermittelbarkeit. Man könne sich quasi „selbst entlassen“ und bei besserer Auftragslage wieder einstellen. Das Resultat war eine massive Benachteiligung im Vergleich zu klassischen Arbeitnehmern. Tausende Unternehmer/innen bezahlten eine Versicherung, deren Schutz ihnen faktisch verwehrt blieb – selbst dann, wenn ihre wirtschaftliche Existenz komplett zusammenbrach.
 

Der Durchbruch: Rechtssicherheit und echte Absicherung

Nach jahrelangem politischem und juristischem Ringen fand das Schweizer Parlament den entscheidenden Durchbruch. Die parlamentarische Initiative (20.406) von Nationalrat Andri Silberschmidt hat – trotz anfänglichen Widerstands aus Teilen des Bundesrates und einzelner Fraktionen – die entscheidenden Hürden genommen. Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat haben der Vorlage deutlich zugestimmt.
 
Mit der neuen Gesetzeslösung werden erstmals praktikable und rechtsklare Bedingungen geschaffen. Künftig haben Firmengründerinnen und -gründer unter klar definierten Voraussetzungen einen echten, einklagbaren Anspruch auf ALV-Leistungen.
 

Wann greift der neue Versicherungsschutz für Gründer/innen?

Sie erhalten künftig Zugang zu den regulären Leistungen der Arbeitslosenversicherung, wenn:

  • sich ihre Firma nachweislich in Liquidation befindet oder
  • sie ihre beherrschende Stellung im Unternehmen (z. B. durch den Verkauf von Stimmrechtsanteilen oder das vollständige Ausscheiden aus der Geschäftsführung) verloren haben.
 

Ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Schweiz

Diese Reform ist weit mehr als eine rein technische Anpassung des Sozialversicherungsrechts; sie ist ein fundamentaler Erfolg für die Schweizer Firmengründungs-Kultur. Es war schlichtweg nicht länger vermittelbar, weshalb Menschen, die unternehmerische Verantwortung übernehmen, Kapital investieren und neue Arbeitsplätze schaffen, systematisch aus den sozialen Auffangnetzen gedrängt werden. Die Neuregelung stärkt die Attraktivität des Standorts Schweiz und senkt die psychologische Hürde für den Schritt in die Selbstständigkeit.
 
Der Fall des Unternehmers François Cochard war einer der wesentlichen Katalysatoren für diese Debatte. Trotz jahrelanger Beitragszahlungen ging er leer aus, als sein Unternehmen in Schieflage geriet. Sein Schicksal machte das Problem exemplarisch sichtbar und trat eine Lawine los: Es folgten juristische Gutachten, breite Medienberichte und eine intensive politische Vernetzung, getragen unter anderem von Verbänden sowie namhaften Politikern wie Nationalrat Andri Silberschmidt und GLP-Präsident Jürg Grossen.
 
„Es kann nicht sein, dass Unternehmerinnen und Unternehmer jahrelang obligatorische Beiträge bezahlen müssen und im entscheidenden Moment trotzdem keinen Versicherungsschutz erhalten. Genau dieses Problem wird nun endlich korrigiert. Das Parlament sendet damit auch ein wichtiges Signal an KMU und Selbständige in der Schweiz.“ — François Cochard, betroffener Unternehmer & IFJ-Partner zum Thema Markenschutz.

 

Fazit: Mehr Fairness für deine neue Firma

Für dich als Firmengründer/in bedeutet dieser Beschluss das Ende einer langen Ära der Ungleichbehandlung. Wenn du heute eine AG oder GmbH gründest, investierst du fortan in ein System, das dich im schlimmsten anzunehmenden Fall auch tatsächlich absichert. Das schafft die nötige Rückendeckung, um mutig Innovationen voranzutreiben und mit Zuversicht in die Zukunft deines Unternehmens zu blicken.

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