Marke schützen lassen in der Schweiz: Der komplette Leitfaden
So. 10.11.2024, 17:25
Nicht ohne Grund gingen beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) im Jahr 2020 über 18'000 nationale Markenanmeldungen ein. Der Markenschutz ist für den Erfolg deines Unternehmens ein zentraler Faktor. Denn eine starke Marke hebt dein Unternehmen als Alleinstellungsmerkmal von anderen ab, fördert zudem die Kundenbindung und schützt dich vor lästigen Rechtsstreitigkeiten.

Warum es sich lohnt, seine Marke schützen zu lassen
Als Inhaber des ausschliesslichen Markenschutzes kannst du anderen Verbieten, deine Marke zur Kennzeichnung von ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Bevor du ein Markenschutzgesuch stellst, solltest du dir über die folgenden Punkte Gedanken machen:
Was ist überhaupt eine Marke?
Eine Marke ist definiert als rechtlich geschütztes Kennzeichen, das ein Unternehmen oder Produkt von anderen in derselben Dienstleistungsklasse abgrenzt. Dabei wird in verschiedene Markentypen wie Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken und seltener akustische oder dreidimensionale Marken unterschieden.
Was sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Marken?
Grundsätzlich kann für alle grafisch darstellbare Zeichen Markenschutz beantragt werden. Zu den drei am häufigsten geschützten Markentypen gehören die Wortmarke, die Bildmarke sowie die kombinierte Wort-Bildmarke. Sonderfälle wie dreidimensionale Marken und Positionsmarken kommen nur in seltenen Fällen zum Einsatz.
Bildmarke: Die Bildmarke ist ein Logo, das lediglich aus bildlichen Elementen besteht. Sie besitzt im Gegensatz zur Wort- oder der kombinierten Wort-Bildmarke keinen Schriftzug. Geschützt werden können ein bestimmter Farbanspruch oder die komplette Bildmarke in jeder Farbausführung.
Wortmarke: Die Wortmarke schützt eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenfolge. Darunter fallen auch ganze Wörter oder Sätze.
Kombinierte Wort-Bildmarke: Häufig werden in Logos sowohl Schriftzüge als auch bildliche Elemente kombiniert. In solchen Fällen ist die kombinierte Wort-Bildmarke die richtige Wahl.
Was darf ich nicht als Marke schützen lassen?
Nicht als Marke geschützt werden können einfache Zeichen, Abkürzungen, Sachangaben sowie Wappen. Zudem darf deine Marke weder beschreibend oder täuschend sein, es darf also keine Verwechslungsgefahr mit andere Marken oder Produkten bestehen, noch gegen die öffentliche Ordnung verstossen.Wie lange hält der Markenschutz an und was kostet er?
Die einmalige Anmeldegebühr für den nationalen Markenschutz beträgt CHF 550. Ab Anmeldedatum ist deine Marke für zehn Jahre geschützt. Hinzu kommen die Kosten für die professionelle Vorbereitung und die Vorabklärungen für den Markenschutz. Wichtig zu wissen: Du kannst deinen Markenschutz beliebig oft gegen eine Gebühr von CHF 700 um zehn Jahre verlängern.
Welche Abklärungen muss ich vor der Markenanmeldung treffen?
Das IGE prüft dein Gesuch nicht auf Kollisionspotential mit anderen verwechselbaren Marken. Um sicherzustellen, dass dein Schutzrecht nicht widerrufen wird oder du in Zukunft aufgrund von Kollisionen mit anderen Marken in zivil- oder strafrechtliche Streitigkeiten verwickelt wirst, solltest du eine gründliche Ähnlichkeitsrecherche durchführen. Damit klärst du ab, ob es bereits ähnliche oder identische eingetragene Marken gibt, mit denen deine Marke in Konflikt geraten könnte. Wir empfehlen Dir unbedingt, dies von einem Profi machen zu lassen. Denn die Beurteilung, ob eine Marke ähnlich ist und ob rechtlich ein Problem bestehen könnte, bedarf Fachwissen. Es macht keinen Spass, wenn du dich in ein paar Monaten mit einem Markenrechtsstreit konfrontiert siehst, der durch eine professionelle Markenrecherche hätte verhindert werden können.
Wie melde ich meine Marke in der Schweiz an?
Du könntest deine Marke selbst beim IGE zum Schutz anmelden. Wir empfehlen dir aber auch hier, einen Profi beizuziehen. Warum: Der Profi kann dir sagen, ob deine Marke überhaupt eine Chance hat, geschützt werden zu können. Er hilft dir zudem den Markenschutz auch so aufzusetzen, dass er rechtlich die Wirkung hat, die du auch haben möchtest. Wenn du selbst eine Markenschutzanmeldung machst, kann sehr viel falsch gemacht werden.
Wichtig zu wissen: Mit der Eintragung deiner Marke erhälst du zwar das ausschliessliche Recht an deiner Marke, dir wird jedoch auch eine Gebrauchspflicht auferlegt. D.h., du bist verpflichtet, deine Marke innerhalb der ersten fünf Jahre nach Eintragung auch tatsächlich zu nutzen.
Wie beantrage ich den Schutz meiner Marke im Ausland?
Es besteht die Möglichkeit, eine Marke direkt in einem Land zum Schutz anmelden zu lassen oder eine Registrierung nach dem Madrider System vorzunehmen, welche eine Ausdehnung des schweizerischen Markenschutzes auf andere Vertragsstaaten oder Vertragsorganisationen direkt über das IGE ermöglicht. Wichtig ist, dass schon der Markenschutz in der Schweiz richtig gemacht wurde. Ansonsten werden die Fehler auch noch ins Ausland exportiert. Wenn du wirklich auch mit deiner Marke ins Ausland gehen willst, solltest du in professionelle Unterstützung investieren. Ein Experte weiss, ob der Schutz deiner Marke im Ausland Sinn macht und wie der Markenschutz aufgesetzt werden muss, damit es möglichst keine Komplikationen gibt, die unerwartete Kosten nach sich ziehen können.
Möglich, aber nicht empfehlenswert, ist auch die direkte Anmeldung im betreffenden Land. Dabei sind die Anmeldeformalitäten des jeweiligen Landes zu beachten, was oft einen grossen Mehraufwand und bei Anmeldungen in mehreren Ländern höhere Kosten verursacht.
Du möchtest Schutz für deine Marke beantragen? Wir beraten dich gerne.
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