Gründung einer GmbH in der Schweiz: Die komplette Checkliste
Fr. 29.03.2024, 12:00
Zu Beginn der Firmengründung steht stets die Wahl der richtigen Rechtsform. Die GmbH ist für Gründerinnen und Gründer in der Schweiz eine der beliebtesten Rechtsformen. Als Kapitalgesellschaft entstehen im Gegensatz zur Einzelfirma zwar höhere Gründungskosten, allerdingst bringt die Rechtsform der GmbH gleichzeitig grosse Vorteile mit sich. Was es bei der Gründung einer Einzelfirma zu beachten gilt, erfährst du in der nachfolgenden Checkliste.
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Checkliste für die Gründung einer GmbH
Gute Vorbereitung ist die halbe Miete – das gilt auch für die Firmengründung. Sobald du dich für eine Rechtsform entschieden hast, gilt es zu prüfen, was du alles für eine erfolgreiche Gründung benötigst. Die nachfolgende Checkliste führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess der Gründung deiner GmbH und stellt sicher, dass du an alles Wichtige denkst.Schritt 1: Gründungskosten budgetieren
Der Mindestkapitalbetrag für die Gründung einer GmbH beträgt 20'000 Franken. Hinzu kommen weitere Kosten für Verwaltung und Management. So zum Beispiel Notargebühren, Kosten für Unternehmensberatungen oder die Gebühr für die Eintragung im Handelsregister. Um dir einen Überblick über die anfallenden Gründungskosten zu verschaffen, lohnt es sich, einen detaillierten Businessplan zu verfassen, in dem du alle nötigen finanziellen Aufwände auflistest.Schritt 2: Firmenname
Wie auch bei anderen Rechtsformen kann es bei einer unsauberen Überprüfung des Firmennamens zu firmenrechtlichen und markenrechtlichen Problemen kommen, die in der Regel mit hohen finanziellen Kosten verbunden sind. Daher ist es wichtig, genau zu recherchieren und den gewünschten Firmennamen allenfalls von einem Profi überprüfen zu lassen oder auf zefix.ch abzugleichen. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist dein Firmenname automatisch auf dem Gebiet der ganzen Schweiz geschützt. Beachte, dass bei der Gründung einer GmbH der Firmenname stets am Ende mit der Rechtsform «GmbH» oder «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» bezeichnet werden muss.Schritt 3: Stammkapital festlegen
Bei der Gründung einer GmbH müssen sowohl Stammkapital als auch der Grundbeitrag jedes Mitinhabers festgelegt werden. Der Mindestwert für das Stammkapital bei einer GmbH beträgt 20'000 Franken. Wie bei der Aktiengesellschaft kann es durch Sachleistungen gedeckt oder bar eingezahlt werden. Das Stammkapital muss sodann in Stammanteile mit Mindestnennwert von 100 Franken eingeteilt werden.Schritt 4: Geschäftsführer und Inhaber benennen
Die Gründung einer GmbH ist sowohl im Einzelgang als auch gemeinsam mit Partnern möglich. In der Regel nehmen die Inhaber Managementfunktionen ein und besitzen Entscheidungsbefugnis für Angelegenheiten, welche nicht in die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung fallen. Die Regeln der Geschäftsführung können in den Statuten der GmbH festgelegt werden und daher auch von den üblichen Funktionsverteilungen abweichen.Schritt 5: Gründungsdokumente erstellen
Nebst der Handelsregisteranmeldung, der Verzichtserklärung auf die eingeschränkte Revision, der Lex Friedrich-Erklärung und einer allfälligen Domizilannahmeerklärung musst du die grundlegenden Rechtsnormen deiner Gesellschaft in den Statuten festhalten.In den Statuten müssen zwingend enthalten sein:
- Firmenname
- Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft
- Gesellschaftszweck
- Adresse des Firmendomizils
- Von jedem Inhaber eingezahlter Betrag
- Geschäftsführung
- Allfällige Sachleistungen
Schritt 6: Organe Bezeichnen
Die Benennung der folgenden drei Organe ist bei der GmbH-Gründung obligatorisch: Die Gesellschaftsversammlung, die Geschäftsführung sowie das Revisionsorgan.Die Gesellschaftsversammlung bestimmt die Verwendung der erwirtschafteten Gewinne, genehmigt den Jahresbericht und ist für die Ernennung der Geschäftsführung zuständig.
Die Geschäftsführung wird (siehe oben) von der Gesellschaftsversammlung ernannt und kann aus Gründer/Innen oder Dritten bestehen.
Das Revisionsorgan muss von Arbeitgebern eingesetzt werden, welche aufs Jahr durchschnittlich über 10 Vollzeitangestellte beschäftigen. Sinn und Zweck dieses Organs ist es, die Richtigkeit der Konten von einem unabhängigen Gremium überprüfen zu lassen.
Schliesslich musst du als Gründer/In einer GmbH mindestens einmal jährlich eine Gründungsversammlung abhalten, in der Änderungen an den Statuten, Ernennung und Entlassung der Geschäftsführer sowie die Genehmigung des Jahresabschlusses stattfinden.
Schritt 7: Eintragung ins Handelsregister
Eine Eintragung ins Handelsregister findet im Anschluss and die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde durch einen Notar sowie die Beglaubigung der Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen statt. Die Beglaubigung kann auf dem Gemeinde- oder Handelsregisteramt oder beim Notar vorgenommen werden. Bei einem Aufenthalt im Ausland ist der Weg über eine Apostille oder Überbeglaubigung möglich.Schritt 8: Anmeldung bei der Ausgleichskasse und Mehrwertsteuer
Die Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse ist obligatorisch und wird über den kantonalen Fragebogen vorgenommen.Die Mehrwertsteuerpflicht betrifft lediglich Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 100'000 Franken im Jahr. Sollte dein Unternehmen diese Voraussetzung erfüllen, musst du deine GmbH bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.
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