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Gründung durch unter 18-Jährige: Das musst du wissen

Mo. 12.02.2024, 09:00

Hey, du hast den Mut, als Minderjähriger eine eigene Firma zu gründen? Das ist fantastisch! Bevor du voll durchstartest, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.



Wenn du unternehmerisch aktiv werden möchtest, bevor du dein 18. Lebensjahr vollendet hast, musst du bestimmte Regeln beachten. Wir haben diese für dich in elf Punkten zusammengefasst.

1. Welche Voraussetzungen musst du als minderjährige Person erfüllen, um ein Unternehmen gründen zu können?
Die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters ist notwendig. Eine stillschweigende Einverständniserklärung ist leider nicht ausreichend. Diese ausdrückliche Zustimmung kann im Vorfeld oder durch nachträgliche Bestätigung erfolgen. Stelle sicher, dass diese Einverständniserklärung im Original vorliegt. Wenn deine Eltern auch Teilhabende an dem Unternehmen sind, besteht ein potenzieller Interessenkonflikt. In diesem Fall kann die Kinderschutzbehörde KESB einen Beistand ernennen oder die Angelegenheit selber regeln.

2. Muss du dich als minderjährige/r Unternehmer/in ins Handelsregister eintragen lassen?
Die Eintragung ins Handelsregister ist mit Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters möglich - allerdings erst, wenn du das 16. Lebensjahr zurückgelegt hast. Obligatorisch ist der Eintrag aber erst ab einem Umsatz von CHF 100'000. Die meisten Einzelfirma Gründungen werden heute ins Handelsregister eingetragen (Gründungsservice). Wir empfehlen Minderjährigen, sich nicht selbst ins Handelsregister eintragen zu lassen, sondern sich durch einen Erwachsenen vertreten zu lassen und die Firma nach Erreichen der Volljährigkeit zu übernehmen. Zudem ist es einer unter 18-jährigen Person untersagt, Geschäftsführer/in einer GmbH oder Verwaltungsratsmitglied einer AG zu sein. Du kannst also keine Kapitalgesellschaft gründen, sondern nur eine Personengesellschaft - sprich eine Einzelfirma oder eine Kollektivgesellschaft. Es werden Ausweiskopien der gesetzlichen Vertretenden benötigt, und viele Handelsregisterämter verlangen eine Beglaubigung der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter/innen. Informiere dich im Voraus, um Verzögerungen zu vermeiden. 

3. Gelten für dich als Minderjährige/r spezifische rechtliche Anforderungen?
Neben der notwendigen Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters musst du dem Status des/der Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen, besonders im Hinblick auf die Arbeitszeiten. Zum Beispiel sind Nacht- und Sonntagsarbeit verboten. Darüber hinaus ist es dir grundsätzlich untersagt, im Alter von unter 15 Jahren zu arbeiten.

4. Darfst du als minderjährige Person Verträge abschliessen?
Ja, mit Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters und unabhängig vom Eintrag ins Handelsregister darfst du auch Verträge abschliessen. Als unter 18-Jährige/r bist du nur eingeschränkt handlungsfähig, weshalb dein gesetzlicher Vertreter einem Vertragsabschluss zustimmen muss. In folgenden Fällen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters jedoch nicht notwendig:

  • Unentgeltliche Verträge (die dir als minderjährige Person einen Vorteil bringen);
  • Abwicklung von Alltagsgeschäften (z. B. der Kauf eines Sandwichs).
Stimmt dein gesetzlicher Vertreter dem Vertragsabschluss nicht zu, so sind die bereits erbrachten Leistungen zu erstatten.

5. Kannst du als Minderjährige/r einen Bankkredit unterzeichnen und Personal einstellen?
Ja, mit Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters und unabhängig von einem Eintrag ins Handelsregister.

6. Sind die Sozialversicherungen für Minderjährige und Volljährige identisch?
Es geht um dieselben Versicherungen. Personen, die eine gewinnbringende Tätigkeit ausüben, unterstehen der ersten Säule (AHV, IV, EO) ab dem 1. Januar des Jahres nach
dem Jahr, in dem sie 17 Jahre alt werden. Darüber hinaus sind Angestellte in der AHV, die mindestens 17 Jahre alt sind, pflichtversichert gegen die Risiken von Invalidität und Tod
(zweite Säule), wenn sie über ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 22'050 (Stand 2024) verfügen.

7. Kannst du als unter 18-Jährige/r dein Geld selbst verwalten?
Ja, urteilsfähige Minderjährige können über ihr Taschengeld oder ihren selbst verdienten Lohn allein verfügen.

8. Wie werden minderjährige Personen besteuert?
Das Einkommen von Kindern unter elterlicher Sorge wird dem Inhaber der elterlichen Sorge zugerechnet (z. B. Einkünfte aus Ersparnissen, Waisenrente), mit Ausnahme der Einkünfte
aus einer Erwerbstätigkeit, für die Kinder selbständig besteuert werden.

9. Welcher rechtlichen Haftung untersteht ein/e minderjährige/r Unternehmer/in?
Als Minderjährige/r haftest du für durch unerlaubte Handlungen entstandene Schäden. Du unterstehst dem Betreibungsrisiko, beispielsweise wenn du deine Schulden nicht begleichst. In diesem Fall werden die Betreibungsurkunden deinem gesetzlichen Vertreter zugestellt. Wenn du im Handelsregister eingetragen bist, unterstehst du der Betreibung auf Konkurs. Deshalb wird vor dem Erreichen der Volljährigkeit auch von einem Eintrag abgeraten.

10. Was passiert mit Erreichen der Volljährigkeit?
Die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters ist nicht mehr notwendig. Wenn ein Erwachsener anstelle von dir in das Handelsregister eingetragen ist, kann die Übertragung vorgenommen werden.

11. Welche Unterstützung steht dir bei der Unternehmensgründung zur Verfügung?
Personen unter 18 Jahren haben zu denselben Fördermassnahmen Zugang wie Erwachsene. Es gibt viele öffentliche und private Einrichtungen, die Leistungen für die Gründung und Entwicklung eines KMU anbieten.

Gerne unterstützen wir vom IFJ dich in deinem Vorhaben. Nutze den schweizweit meist genutzten Service zur Gründung einer neuen Firma.

Quelle: www.kmu.admin.ch

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