Geschäftsjahr oder Kalenderjahr: Was Unternehmen bei der Wahl des Abschlussdatums beachten sollten
Di. 03.06.2025, 10:00
In vielen Unternehmen deckt sich das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr. Es beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Doch das muss nicht zwingend so sein. Gerade in besonderen Situationen oder Branchen kann es sinnvoll sein, vom Kalenderjahr abzuweichen und ein individuelles Geschäftsjahr zu wählen.
Flexibilität beim ersten Geschäftsjahr
Nach der Gründung eines Unternehmens steht dir eine gewisse Flexibilität bei der Festlegung des ersten Geschäftsjahres zur Verfügung. Je nach Situation kann dieses entweder verkürzt (Kurzjahr) oder verlängert (Langjahr) werden. Ein Beispiel: Wird ein Unternehmen am 1. Juli gegründet, kann das erste Geschäftsjahr entweder am 31. Dezember desselben Jahres enden (6 Monate) oder bis zum 31. Dezember des Folgejahres laufen (18 Monate).Die maximale Dauer des ersten Geschäftsjahres ist jedoch kantonal geregelt. In einigen Kantonen sind bis zu 23 Monate erlaubt, in anderen liegt die Grenze bei 15 Monaten. Es lohnt sich also, die kantonalen Vorschriften genau zu prüfen.
Steuerliche Überlegungen bei der Wahl der Dauer
Gerade in der Anfangsphase investierst du viel, machst aber kaum Einnahmen. In Kantonen, die unterschiedliche Steuersätze je nach Gewinnhöhe anwenden, kann ein längeres erstes Geschäftsjahr für dich steuerlich vorteilhaft sein. Denn so lassen sich die hohen Anfangsausgaben besser mit den ersten Gewinnen verrechnen, was deine Steuerlast senken kann.Fazit
Die Wahl des Geschäftsjahres ist mehr als nur eine Formalität. Sie kann sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich erhebliche Auswirkungen haben. Eine sorgfältige Planung, idealerweise in Absprache mit einem Treuhänder oder Steuerberater, ist daher sehr wichtig.Weiterführende Links
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