Firmenname - Folgendes musst du beachten:
Di. 16.04.2024, 09:00
Die Wahl des Firmennamens ist oft eine wichtige Entscheidung, und es gibt einige wichtige rechtliche Anforderungen zu beachten, damit der Firmenname gültig ist.

Einzelfirma
Bei einer Einzelfirma muss der Familienname, gegebenenfalls ergänzt durch den Vornamen, in der Firma genannt werden. Ein Beispiel wäre "Julia Schmidt". Dem Namen können Fantasie- oder Sachbezeichnungen hinzugefügt werden, um das Tätigkeitsfeld des Unternehmens zu verdeutlichen. Zum Beispiel "Blumenparadies Julia Schmidt" oder "Delikatessen by Schmidt". Unzulässig sind jedoch Zusätze, die darauf hindeuten, dass es sich um ein Mehrpersonenunternehmen handelt. Beispiele für unzulässige Bezeichnungen sind "J. Schmidt & Familie" oder "Julia Schmidt & Partner".
GmbH und AG
Bei der Wahl der Rechtsform GmbH oder AG bist du gegenüber dem Einzelunternehmen weitgehend frei in der Wahl des Firmennamens. Wichtig ist nur, dass der Name den Zusatz „GmbH“ oder „AG“ enthält. Ansonsten kannst du deiner Kreativität freien Lauf lassen: Verwende Personennamen, erfinde Namen, wähle Begriffe, die zu deiner Tätigkeit passen oder lass dich von geografischen Namen inspirieren. Ein kleines Bistro könnte zum Beispiel „Bistro Glücksecke GmbH“ heissen und eine Design-Agentur „KreativQuartier AG“.
Kollektivgesellschaft
Die Wahl des Firmennamens bei der Kollektivgesellschaft bietet die Möglichkeit, persönliche Angaben, Informationen über das Tätigkeitsfeld oder auch kreative und phantasievolle Bezeichnungen zu verwenden. Wichtig ist, dass diese Informationen authentisch sind, keine Missverständnisse hervorrufen und nicht gegen öffentliche Interessen verstossen. Auch hier muss der Name den Zusatz KLG oder Kollektivgesellschaft enthalten.
Unsere Tipps für die Wahl deines Firmennamens:
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