Firma Gründen in der Schweiz: So geht's richtig
Mo. 07.03.2022, 12:00
Insgesamt 50'545 neue Firmen wurden 2021 ins Schweizer Handelsregister eingetragen. Immer mehr Menschen schlagen den Weg in die Selbständigkeit ein, das scheint auch in Zukunft so zu bleiben. Bist auch du bereit, deine eigene Firma zu gründen? Dann gibt es vor deinem Firmenstart einiges zu beachten. Von Geschäftsidee, Businessplan und Rechtsform bis hin zu Markenschutz, Kapitaleinlage und Versicherung – bei allen Themen gilt: Gute Vorbereitung ist der halbe Erfolg. In der folgenden Checkliste haben wir für dich alles zusammengetragen, was du für eine erfolgreiche Firmengründung wissen musst.
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1. Geschäftsidee & Businessplan
Eine gute Geschäftsidee ist der erste Schritt für eine erfolgreiche Firmengründung. Vielversprechend sind Ideen, die Probleme lösen und eine Marktlücke schliessen. Damit du deine Idee auch zielführend umsetzen kannst, solltest du mit deinem Markt und dessen Bedürfnissen und Problemen gut vertraut sein.
Der Businessplan baut auf deiner Geschäftsidee auf und fasst diese in klare Worte. Hier lohnt es sich Zeit zu investieren und den Businessplan so detailliert wie möglich zu schreiben. Dies zwingt dich dazu, dich mit den grundsätzlichen Fragen zu Budget, Kosten, Marketing, Versicherungen und Infrastruktur auseinanderzusetzen. Der Businessplan sorgt gegen innen und aussen für Klarheit, Einblick und Kontrolle. Vor allem dann, wenn von Dritten Geld ins Unternehmen einfliessen soll, ist ein Businessplan unverzichtbar, denn er ermöglicht potentiellen Investor/innen einen „Blick hinter die Kulissen“.
2. Firmenname
Weisst du schon, wie deine Firma heissen soll? Auf www.zefix.admin.ch kannst du überprüfen, ob der Name nicht bereits vergeben ist und ihn anschliessend gleich die Domain für die Website reservieren. Wenn du planst, eine Social-Media-Präsenz aufzubauen, lohnt es sich auch zu prüfen, ob du mit deinem Firmennamen Social-Media-Profile eröffnen kannst.
Zudem solltest du prüfen, ob dein Firmenname allenfalls Konflikte mit anderen Marken hervorruft und damit das Markenschutzrecht verletzen könnte. Damit stellst du auch sicher, dass du deine eigene Marke schützen lassen kannst. Die Recherche kannst du selbst durchführen oder von einem Markenberater erledigen lassen.
Wenn du bereits nationalen Markenschutz beantragen willst, kannst du dies einfach online in die Wege leiten. Die einmalige Anmeldegebühr für den nationalen Markenschutz beträgt CHF 550. Ab Anmeldedatum ist deine Marke für zehn Jahre geschützt.
Wichtig zu wissen: Du kannst deinen Markenschutz beliebig oft um zehn Jahre verlängern.
3. Wahl der Rechtsform
Vier der am häufigsten für die Gründung eines Unternehmens verwendeten Rechtsformen in der Schweiz sind Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH und AG. Neben Kosten und Aufwand solltest du bei der Wahl der Rechtsform vor allem folgende Frage im Auge behalte: Willst du deine Anfangskosten tief halten und dafür mit deinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen haften oder mit einer höheren Kapitaleinlage das Risiko auf das Gesellschaftsvermögen beschränken?
Die vier Rechtsformen im Überblick:
Einzelfirma: Wie der Name bereits verrät, besitzt an der Einzelfirma nur eine Person Eigentumsrechte. Die Gründung bedarf keiner Mindesteinzahlung von Kapital. Ab einem Umsatz von CHF 100'000 ist die Eintragung ins Handelsregister zwingend erforderlich. In der Praxis tragen jedoch die meisten Personen ihre neue Tätigkeit mit einer Einezlfirma von Anfang an ins HR ein. Die Initialkosten und der Aufwand sind bei der Gründung einer Einzelfirma vergleichsweise tief, jedoch haftest du hier mit deinem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen.
Kollektivgesellschaft: Auch die Kollektivgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Gründung kein Mindestkapital erfordert. Im Gegensatz zur Einzelfirma wird diese jedoch von zwei oder mehreren natürlichen Personen gegründet und bedarf zwingend eines Eintrags ins Handelsregister. In erster Linie haftet das Gesellschaftsvermögen. Allerdings können subsidiär alle Partner solidarisch und uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden.
GmbH: Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird ein Stammkapital von mind. CHF 20'000.— vorausgesetzt. Die GmbH besitzt ihre eigene Rechtspersönlichkeit und wird als personenbezogene Kapitalgesellschaft von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gebildet. Die Haftungssumme beschränkt sich bei der GmbH auf das Gesellschaftskapital.
AG: Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Rechtsform für Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Auch die AG besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen (Aktionären) gebildet. Für die Gründung einer AG wird ein Aktienkapital von CHF 100'000 vorausgesetzt. Die Haftungssumme beschränkt sich auf das Gesellschaftskapital.
4. Firmengründung: Prozess
Hast du dich für eine Rechtsform und einen Firmennamen entschieden, kann es mit deiner Firmengründung losgehen. Wir unterstützen dich dabei Schritt für Schritt.
Dokumente erstellen und unterschreiben
In einem ersten Schritt werden alle benötigten Dokumente wie Statuten, Handelsregisteranmeldung und öffentliche Urkunde erstellt.
Beim IFJ wird dieser Schritt für dich von unseren Juristen/-innen übernommen. Die Unterlagen kannst du anschliessend bequem zu Hause ausdrucken, unterschreiben und per Post einsenden.
Kapitaleinzahlung
Wenn du eine AG oder GmbH gründest, bedarf es dafür einer offiziellen Bestätigung des hinterlegten Gesellschaftskapitals. Dafür muss dieses bei einer Schweizer Bank eingezahlt werden, die dir anschliessend eine Bescheinigung ausstellt. Auch hier kannst du auf den Support der IFJ Experten/-innen zählen.
Notarielle Beurkundung und Eintrag ins Handelsregister
Deine Gründungsdokumente müssen für die Eintragung ins Handelsregister von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Anschliessend werden die beurkundeten Gründungsdokumente ans zuständige Handelsregisteramt zur Eintragung gesendet.
Wenn du mit dem IFJ gründest, musst du für die Gründung nicht vor Ort sein. Unsere Notare übernehmen die Beurkundung für dich und leiten anschliessend direkt die Eintragung ins Handelsregister ein. Deine Gründungsdokumente sowie der Handelsregisterauszug werden dir per Post zugestellt.
Nächste Schritte
Nach der erfolgreichen Firmengründung ist es wichtig, dass du abgesichert in deine Selbständigkeit startest. Dafür musst du abklären, welche Versicherungen du für dein Unternehmen und deine Mitarbeiter/innen benötigst.
5. Versicherungen und Vorsorge
Bei der Firmengründung sind vor allem zwei Versicherungstypen relevant: die Sozialversicherung und die Betriebsversicherung. Welche Versicherung für dich obligatorisch ist, hängt in der Regel von deiner gewählten Rechtsform ab.
Bei der Sozialversicherung gilt grundsätzlich:
Für Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften: Als Inhaber/in einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft giltst du als selbständig Erwerbende/r und bist damit für deine Vorsorge selbst verantwortlich. Du bist gesetzlich verpflichtet, dich bei der AHV/IV/EO sowie einer Familienausgleichskasse anzumelden. Pensionskasse, Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherungen sind für Selbständigerwerbende freiwillig. Eine Arbeitslosenversicherung kann nicht abgeschlossen werden.
Für AG und GmbH: Als Gründer/in einer AG oder GmbH bist du Inhaber/in und gleichzeitig dein/e eigene/r Angestellte/r. Damit bist du verpflichtet, dich selbst und deine Mitarbeitenden für die AHV/IV/EO, Familienausgleichskasse, Berufsunfallversicherung und Arbeitslosenversicherung anzumelden. Ab einem Jahreseinkommen von CHF 21'510 (Stand 2022) ist auch die Pensionskasse obligatorisch, bei wöchentlich über acht Arbeitsstunden zudem die Nichtberufsunfallversicherung.
Obwohl du nicht zum Abschluss weiterer (Betriebs-)Versicherungen verpflichtet bist, sind diese oft sinnvoll und ersparen dir langfristig Zeit, Kosten und Ärger. Über folgende Versicherungen solltest du dich genau informieren:
- Sachversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Maschinen- und EDV-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Krankentaggeldversicherung
6. Kosten für eine Firmengründung
Für alle Rechtsformen entstehen individuelle Kosten, welche durch eine saubere Finanzplanung abgeschätzt werden können. Administrative Kosten fallen für den Eintrag im Handelsregister, Gründungsgebühr, notarielle und juristische Arbeiten sowie allfällige Markenschutzanmeldungen an. Diese Kosten variieren je nach Kanton und Rechtsform und können daher nur indikativ angegeben werden. Die folgenden Gebühren entstehen bei jeder Firmengründung:
- Einzelfirma: Handelsregistereintrag zwischen CHF 150 bis 250, Beglaubigung Unterschrift zu ca. CHF 20
- GmbH: Handelsregistereintrag zwischen CHF 500 bis 700, Beglaubigung Unterschrift zu ca. CHF 20, Kapitaleinzahlungskonto CHF 145 bis 300
- AG: Handelsregistereintrag zwischen CHF 500 bis 700, Beglaubigung Unterschrift zu ca. CHF 20, Kapitaleinzahlungskonto CHF 145 bis 300
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Kollektivgesellschaft: Handelsregistereintrag zwischen CHF 250 bis 350, Beglaubigung Unterschrift zu ca. CHF 20
Dank der Unterstützung unserer namhaften Partner kannst du deine Einzelfirma, GmbH, AG oder Kollektivgesellschaft beim IFJ gratis gründen. Wenn du willst. Dir werden lediglich die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister sowie die Beglaubigung deiner Unterschrift in Rechnung gestellt. Zudem wirst du durch unser umfassendes Angebot an Wissen, Kursen zur Firmengründung, digitalen Tools für Buchhaltung und Businessplan sowie weiteren unternehmerischen Services unterstützt.
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