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Als Ausländer/in eine Firma in der Schweiz gründen: Das musst du wissen

Fr. 20.05.2022, 10:00

Niedrige Steuern und hohe Lebensqualität sind nur zwei der meist genannten Gründe für eine Umsiedlung in die Schweiz. Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Vorteile gilt die Schweiz als einer der attraktivsten Firmenstandorte weltweit. Wenn du nicht in der Schweiz wohnst, hier aber trotzdem gründen möchtest, gilt es einiges zu beachten. Wir beantworten die häufigsten Fragen:


Wie kann ich als Ausländer/in eine Firma gründen?
Damit die Firmengründung für dich als ausländische/r Firmengründer/in reibungslos verläuft, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Firmenadresse im Inland
Unabhängig der Rechtsform benötigst du für deine neue Firma zwingend eine Domiziladresse im Inland. Hast du keine eigenen Büroräumlichkeiten in der Schweiz, genügt auch eine sogenannte c/o-Adresse.
Du hast noch keine Adresse? Das IFJ übernimmt die Domizilierung für dich und bietet dir für deine Korrespondenz eine repräsentative Adresse in Zürich, Zug oder Neuchâtel.  
 
  1. Nationalität
Die Nationalität spielt bei der Firmengründung in der Schweiz grundsätzlich keine Rolle. Allerdings sind die unterschiedlichen Regelungen bei Personen aus dem EU/EFTA-Raum und Personen aus Drittstaaten zu beachten.
Alle Personen aus dem EU/EFTA-Raum profitieren von der Personenfreizügigkeit und können sich somit selbständig machen.
Personen aus Drittstaaten, welche sich in der Schweiz selbständig machen wollen, müssen zuerst in der Schweiz die arbeitsmarktlichen Anforderungen erfüllen.
 
  1. Voraussetzungen nach Rechtsform
GmbH: Die Gründung einer GmbH bedingt die Zeichnungs- bzw. Handlungsberechtigung der Geschäftsführung in der Schweiz. Daraus folgt, dass mindestens ein/e Geschäftsführer/in mit Einzelunterschrift, oder alternativ zwei Geschäftsführer/innen mit Kollektivunterschrift, in der Schweiz wohnhaft sein müssen.
 
AG: Für die Gründung einer AG ist die Zeichnungs- bzw. Handlungsberechtigung des Verwaltungsrats erfolrderlich. Es müssen also mindestens ein Verwaltungsratsmitglied mit Einzelzeichnungsberechtigung, oder alternativ zwei Verwaltungsratsmitglieder mit Kollektivunterschrift, einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Bei allfälligen weiteren Verwaltungsratsmitgliedern oder Aktionären spielt der Wohnsitz keine Rolle.
 
Einzelfirma: Die Gründung einer Einzelfirma durch ausländische Personen ist kantonal geregelt. Um die Voraussetzungen im konkreten Fall zu prüfen, kontaktierst du am besten direkt das kantonale Migrationsamt.

Welche Gesellschafts-Gründungen sind möglich?
Sofern die im vorherigen Abschnitt beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, können in der Schweiz die Rechtsformen Einzelunternehmung, Kollektivgesellschaft, AG und GmbH gegründet werden. Zu beachten ist, dass bei der Einzelunternehmung lediglich ein/-e Inhaber/-in eingetragen werden kann, während bei der Kollektivgesellschaft mindestens zwei Gründer/-innen relevant sind. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist im Alleingang sowie mit mehreren Personen möglich.
 
Wie hoch ist die Einlage in der Schweiz (Einzelfirma, GmbH und AG)?
Einzelfirma: Für die Einzelunternehmung wird kein Startkapital vorausgesetzt, jedoch empfehlen wir eine finanzielle Reserve, um bevorstehende Investitionen zu tätigen und laufende Kosten decken zu können.

GmbH: Für die Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital von mind. CHF 20'000.— vorausgesetzt.

AG: Für die Gründung einer AG wird ein Aktienkapital von CHF 100'000.— vorausgesetzt, welches zu Beginn aber zu 50% liberiert eingebracht werden und somit die Unternehmung mit einem Aktienkapital von CHF 50'000.— bereits gegründet werden kann.
 
Was sind meine Kosten pro Jahr für den Verwaltungsaufwand (Einzelfirma, GmbH und AG)?
Für alle Rechtsformen entstehen individuelle Kosten, welche durch eine saubere Finanzplanung abgeschätzt werden müssen. Administrative Kosten fallen für den Eintrag im Handelsregister, Gründungsgebühr, notarielle und juristische Arbeiten sowie allfällige Patent- oder Markenschutzanmeldungen an. Diese Kosten variieren je nach Kanton und Rechtsform.

Zu den in der Schweiz vergleichsweise tiefen administrativen Aufwänden für die Firmengründung kommen weitere für den Unternehmensaufbau notwendige Investitionen. So z.B. Produktentwicklungskosten, Infrastruktur und Marketingaufwände. Für eine detaillierte Budgetplanung lohnt sich die Erstellung eines Businessplans inklusive Planerfolgsrechnung.
 
Brauche ich einen Geschäftsführer und einen Verwaltungsrat? Für welche Aufgaben?
Für die GmbH schreibt Art. 814 Abs. 4 OR vor, dass die Gesellschaft von mindestens einem Geschäftsführer oder Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden muss. Für die AG ist mindestens ein Verwaltungsrat oder Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz erforderlich (Art. 718 Abs. 4 OR). Diese Rollen können, zumindest bei kleineren Firmen, auch von einem Schweizer Treuhänder übernommen werden.

Zu den Aufgaben eines Geschäftsführers gehören zum Beispiel:
  • Oberleitung der Unternehmung und Erteilung von relevanten Weisungen
  • Gestaltung der Finanzplanung
  • Erstellung des Geschäftsberichtes
  • Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlungen
Zu den Aufgaben eines Verwaltungsrats gehören zum Beispiel:
  • Festlegung der Organisation der Gesellschaft
  • Erstellung der Finanzplanung
  • Der Verwaltungsrat ist die oberste Leitung der Gesellschaft und erteilt die nötigen Weisungen.
 
Darf ich bei GmbH und AG auch ausländische Gesellschafter in der Firma haben, die nicht in der Schweiz wohnen?
Sofern innerhalb der Unternehmung ein/e Geschäftsführer/-in oder ein Mitglied des Verwaltungsrats in der Schweiz wohnhaft ist und über eine Einzelunterschrift verfügt (alternativ zwei Geschäftsführer/-innen bzw. Verwaltungsratsmitglieder mit privatem Wohnsitz in der Schweiz und Kollektivunterschrift), können weitere Geschäftsführer/-innen bzw. Verwaltungsratsmitglieder sowie Gesellschafter/innen und Aktionäre ohne Wohnsitz im Inland in die Unternehmung inkludiert werden.
 
Unterstützung bei der Firmengründung durch das IFJ
Das IFJ begleitet als führende Anlaufstelle für Jungunternehmer/innen seit 1989 Personen auf dem Weg in die Selbständigkeit. Wir begleiten Gründer/innen Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess und beraten sie in allen Fragen rund um das Thema Unternehmertum. Neben dem online Gründungsservice unterstützen dich unsere IFJ Startup-Experten, Juristen und Notare, beraten dich zielführend und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite. Dank namhafter Partner können wir unseren umfassenden Support aus Webinaren, Tools und Services kostenlos anbieten.

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